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Information für Entwurfsverfasser

Im April 2011 hat der Bundestag das Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien (EAG EE) beschlossen.

Dieses hat Auswirkungen auf das Hochbaustatistikgesetz, auf dessen Grundlage die Bautätigkeitsstatistik ermittelt wird.

Konkret bedeutet dies, dass die bekannten Erhebungsbögen um Abfragen zu den Merkmalen „Art der Warmwasserbereitung und hierfür vorgesehene Energie“, „Anlagen zur Lüftung“, „Anlagen zur Kühlung“ sowie „Art der Erfüllung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes“ ergänzt wurden. Wie vom Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen (LSKN) zwischenzeitlich mitgeteilt wurde, treten diese Änderungen am 01.01.2012 in Kraft. Die Erweiterung des Merkmalkatalogs macht es laut Aussage des LSKN erforderlich, den bisherigen Erhebungsbogen für Baugenehmigung ab dem 01.01.2012 für nichtig zu erklären.

Baugenehmigungen, die ab dem 01.01.2012 genehmigt werden, ist der neue Erhebungsbogen beizufügen. Der neue Erhebungsbogen ist unter http://www.statistik-bw.de/baut/HTML/index.htm im Internet abrufbar.

Der Erhebungsbogen für Bauabgang wurde ebenfalls redaktionell überarbeitet.

Weitere Informationen sind beim LSKN unter der Telefonnummer 0511-98980 erhältlich. Ich bitte um Kenntnisnahme und Benutzung der geänderten Erhebungsbögen für Baugenehmigungsanträge.