Wassergefährdende Stoffe
Als wassergefährdend werden Stoffe bezeichnet, die die Beschaffenheit des Wassers (Oberflächen- und Grundwasser) nachteilig verändern können. Dies sind im rechtlichen Sinn feste, flüssige und gasförmige Stoffe aus den hier aufgelisteten chemischen Stoffgruppen:
- Säuren, Laugen
- Alkalimetalle, Siliciumlegierungen mit über 30% Silicium, metallorganische Verbindungen, Halogene, Säurehalogenide, Metallcarbonyle und Beizsalze
- Mineral- und Teeröle sowie deren Produkte
- flüssige sowie wasserlösliche Kohlenwasserstoffe, Alkohole, Aldehyde, Ketone, Ester, halogen-, stickstoff- und schwefelhaltige organische Verbindungen
- Gifte
Besser bekannt sind diese Stoffe unter der Bezeichnung:
- Benzin- und Dieselkraftstoffe
- Heizöl, Schmierstoffe, Altöl
- Alkohole, Lösungsmittel
- Farben, Lacke
- Schädlingsbekämpfungs- und Pflanzenschutzmittel
- Jauche Gülle, Silagesickersäfte
Alle Stoffe werden aufgrund ihrer physikalischen, chemischen und biologischen Stoffeigenschaften in drei Wassergefährungsklassen (WGK) eingestuft:
- WGK 1 = schwach wassergefährdend
- WGK 2 = wassergefährdend
- WGK 3 = stark wassergefährdend
Veröffentlicht werden die WGK-Einstufungen in der „Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe“ (VwVwS)“ auf der Internetseite des Umweltbundesamtes
(Anmerkung: Die alte WGK 0 für „nicht wassergefährdende Stoffe“ wurde gestrichen, ist aber noch in einigen Rechtsvorschriften zu finden.)
Beispiele LAU-Anlagen
Beispiele HBV-Anlagen
- Holztränkebecken zum Imprägnieren in Sägereien
- Hydraulikanlagen, Aufzüge
- Beizanlagen
- Chemische Reinigungen
Fachbetriebspflicht / Sachverständigenprüfungen
Einbau- und Instandsetzungsarbeiten an VAwS-Anlagen dürfen nur von Fachbetrieben ausgeführt werden. Ebenso unterliegen bestimmte Anlagen der einmaligen oder wiederkehrenden Prüfpflicht durch Sachverständige. Diese beiden Pflichten der Anlagen-Betreiber bzw. Eigentümer sind abhängig vom Volumen und der WGK der eingesetzten Stoffe.
Anzeigepflicht
Wer eine Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen bauen und in Betrieb nehmen, wesentlich ändern oder stilllegen will, hat dies beim Landkreis Cuxhaven Amt Wasser- und Abfallwirtschaft vor Einbau, Änderung und Stillegung mit den entsprechenden Unterlagen anzuzeigen.
Wichtiger Hinweis: Die Errichtung einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ist in vielen Fällen baugenehmigungspflichtig. Desweitern muss auch der Brandschutz beachtet werden. Näheres ist beim Bauaufsichtamt des Landkreises Cuxhaven ist zu erfragen.
Antragsunterlagen
- Übersichtsplan i. M. 1:5.000 mit Markierung des Grundstückes
- Einfacher Lageplan mit Flurstücksbezeichnung / Auszug aus dem Liegenschaftskataster i. M. 1:1.000 oder 1:500 mit Kennzeichnung der VAwS-Anlage(n)
- Grundriss und Schnitt des Gebäudes i. M. 1:100 oder 1:200 mit Darstellung der LAU- bzw. HBV-Anlagen
- Bau- und Betriebsbeschreibung
- Technische Unterlagen
- Zulassungsbescheide für Lagerbehälter, Auffangwannen u.a.
- Verwendbarkeitsnachweise für Sicherheitseinrichtungen
- Auflistung aller eingesetzten Stoffe mit Angabe der jeweiligen Stoffart, WGK und der Stoffmengen
(Anmerkung: Im gewerblichen Bereich fallen eine Vielzahl solcher Anlagen seit dem 01.01.2005 in die Zuständigkeit des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Cuxhaven, Elfenweg 15, 27474 Cuxhaven, Tel. 04721 / 506 200.)
Für weitere Fragen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Ihre Ansprechpartner/innen beim Landkreis Cuxhaven sind:
Dezentrale Abwasseranlagen
Fachgebietsleiter
zuständig für Heizöllagerstätten:
in den Samtgemeinden Am Dobrock, Land Wursten, Land Hadeln, Hemmoor, Lamstedt und Nordholz
Dezentrale Abwasseranlagen
in den Samtgemeinden Hagen, Loxstedt, Schiffdorf und Stadt Langen
Vorzimmer Amtsleitung
Amt Wasser- und Abfallwirtschaft
zuständig für die verwaltungsrechtliche Bearbeitung von:
- VAwS Anlagen
- Indirekteinleitungen
- Abwassereinleitung mit wassergefährdenden Inhaltsstoffen
- Qualitätssicherung von Kraftstoffen sowie Gaspendel- und Gasrückführung
Dezentrale Abwasseranlagen
zuständig für technische Angelegenheiten:
- VAwS Anlagen
- Indirekteinleitungen
- Abwassereinleitung mit wassergefährdenden Inhaltsstoffen
- Qualitätssicherung von Kraftstoffen sowie Gaspendel- und Gasrückführung
Dezentrale Abwasseranlagen
Dezentrale Abwasseranlagen
zuständig für technische Angelegenheiten:
- Eigenverbrauchstankstellen
- Abwassereinleitung mit wassergefährdenden Inhaltsstoffen
Dezentrale Abwasseranlagen
Dezentrale Abwasseranlagen
- VAwS-Anzeige zum Ausfüllen [PDF: 322 KB]
- Auszug aus dem Niedersächsischen Wassergesetz (NWG) und Wasserhaushaltsgesetz (WHG) [PDF: 71 KB]
- VAwS-Verordnungstext (mit Anhang 1 und 2) [PDF: 112 KB]
- Merkblatt Betriebs- und Verhaltensvorschriften (§ 3 VAwS) [PDF: 12 KB]
- Regionale Liste der amtlich zugelassenen Organisationen [PDF: 8 KB]
- Regionale Liste zugelassener Fachbetriebe [PDF: 29 KB]
- Liste Sachverständige für Generalinspektion und Dichtheitsprüfung von Abscheidern [PDF: 10 KB]
- Merkblatt Anforderungen an Frisch- und Altöllager in Kleinwerkstätten [PDF: 6 KB]
- Merkblatt Anforderungen an Eigenverbrauchstankstellen (Diesel) [PDF: 57 KB]
- Hinweise zur Anzeige und Aufstellung einer Eigenverbrauchstankstelle
- Beispiel einer landwirtschaftlichen Tankstelle (Skizze) [PDF: 17 KB]
- Der sichere Heizöltank [PDF: 468 KB]
- Der unterirdische Behälter ist defekt. Was ist zu tun? [PDF: 121 KB]
- Lagern und Abfüllen von Frisch- / Altölen in kleinen Mengen [PDF: 163 KB]
- Was sind wesentliche Änderungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen? [PDF: 117 KB]
- Aufzüge mit hydraulischem Antrieb [PDF: 255 KB]
- Anforderungen an Erdwärmepumpen außerhalb von Schutzgebieten [PDF: 226 KB]
- Streusalzlagerung und Soleherstellung [PDF: 188 KB]
- Verwendung von Ölprodukten aus nachwachsenden Rohstoffen [PDF: 84 KB]
- Landwirtschaft und wassergefährdende Stoffe [PDF: 1,4 MB] (Band 13)
- Errichtung von Biogasanlagen [PDF: 1,4 MB] (Band 14)
Technische Regeln wassergefährdender Stoffe (kurz: TRwS)
Eine Übersicht der TRwS ist zu finden unter www.dwa.de
Für Architekten und Planungsbüros
Die Regelwerke (TRwS) können bezogen werden bei:
DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef, Tel. 02242-872333
E-Mail: kundenzentrum@dwa.de
Die vom Deutschen Ausschuss für Stahlbeton (DafStB) erarbeitete Richtlinie "Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" kann beim Beuth-Verlag GmbH, Burggrafenstraße 6, 10772 Berlin, käuflich erworben werden.
Weitere umfassende Informationen zum Thema „Wassergefährdende Stoffe“ erhalten Sie auf der Internetseite des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN).
Unterlagen und Veröffentlichungen zum Downloaden
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