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Vorsicht: Heuselbstentzündung!

Jedes Jahr werden in der Landwirtschaft Millionenwerte an Gebäuden, Mobiliar, Vieh und Erntevorräten vernichtet, und zwar oftmals durch die Selbstentzündung von Heu. Dies sind nicht nur unabwendbare Schicksalsschläge, sondern oft die Resultate aus Unachtsamkeit und Leichtsinn.

Wird das Heu zu feucht eingelagert, können sich die in ihm enthaltenen Mikroorganismen aufgrund des Feuchtgehalts und einer guten Wärmedämmung schnell vermehren. Bei diesem biologischen Prozess wird Wärme freigesetzt, die zu einer weiteren schnellen Vermehrung der Mikroorganismen beiträgt. Dieser Kreislauf kann sich so weit fortsetzen, bis die Temperatur für eine Heuentzündung erreicht ist.

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass zu feucht eingelagertes bzw. nachträglich durchfeuchtetes Heu und in Verbindung mit einer stracken Pressung (= Dämmung) sich selbst entzünden kann.

Sicherheitsvorkehrungen

  • Heu trocken einfahren (feuchtes Heu nachtrocknen)
  • Verunreinigungen im Heu vermeiden (sie bringen zusätzliche Feuchtigkeit in den Heustock)
  • Heu trocken lagern (über Dächer, Wände und Boden darf keine Feuchtigkeit eindringen)
  • Größe der Heustapel begrenzen (mit der Heumesssonde muss jeder Bereich im Heustock erreichbar sein, evtl. Zwischengänge anlegen)
  • Verdichtungszonen im Abwurfkegel vermeiden (Heu gleichmäßig verteilen, da sonst ein Wärmestau entsteht)

Vorsicht beim Heugebläse walten lassen

Durch Wickelkerne oder andere Fremdkörper können Funken in den Heustock gelangen. Deshalb müssen

  • Schneidemesser öfter auf ihre Schärfe hin kontrolliert werden,
  • die Gebläse bei lauten Schlaggeräuschen sofort abgestellt werden,
  • die Abwurfstellen nach Glutnestern abgesucht werden,
  • Leuchten freigehalten werden.

Die Überwachung der Temperatur im Heustock

Eingelagerte Heuvorräte sind ständig daraufhin zu überprüfen, ob eine bedenkliche Erwärmung zu bemerken ist. Unangenehmer Geruch, Schimmelbildung und Raucherscheinungen deuten auf eine gefährliche Erhitzung hin.

Futterstöcke müssen regelmäßig mit einer anerkannten Heumesssonde im Raster von ca. 1,5 m mindestens 3 Monate lang ab dem Tag der Einlagerung gemessen werden. Dies gilt auch für hochdruckgepresstes Heu.

In den ersten Wochen ist die Messung verstärkt durchzuführen. Bei ansteigenden und im bedenklichen Bereich gleichbleibenden Temperaturen ist der zeitliche Abstand der Temperaturmessung zu verkürzen.

Bis 45 Grad normale Gärung:
Keine Maßnahmen erforderlich

45 – 55 Grad noch zulässige Überhitzung:
Erhöhte Aufmerksamkeit! Stapel mit Heusonde alle 8 Stunden kontrollieren

55 – 60 Grad Übergärung, beginnende Nährwertverluste:
Gefahr! Stapel mit Heusonde alle 2 Stunden kontrollieren, gefährdete Stellen freilegen.

60 – 70 Grad erhebliche Übergärung, Braunheubildung:
Brandgefahr! Feuerwehr rufen, bei Wasser am Strahlrohr 1,5 m breiten Gang zum Hitzenest vortreiben

70 – 90 Grad starke Übergärung, Heu zu Futterzwecken kaum noch verwendbar:
Hohe Brandgefahr! Feueralarm, da spontaner Durchbruch der Glut möglich, bei Wasser am Strahlrohr Heustock schichtweise abtragen, abgetragenes Heu wegen Entzündungsgefahr in genügenden Abstand von Gebäuden lagern

Über 90 Grad Gasbildung, starke exotherme Prozesse:
Äußerste Brandgefahr! Größte Vorsicht beim Abräumen, ggf. mehrere Rohre in Bereitschaft

Wie und durch wen der Einsatz von Heumesssonden erfolgt, kann bei der jeweiligen Ortsfeuerwehr erfragt werden.

Für den Bereich der Stadt Cuxhaven ist die Berufsfeuerwehr Cuxhaven, Telefon 7280, zuständig.

Weitere Tipps zu diesem Thema und zum Brandschutz...

... gibt Ihnen gerne der Brandschutzprüfer des Landkreises Cuxhaven immer montags:

Telefon: 04721 66-2076
Fax: 04721 66-2472
E-Mail: j.hellwege(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 302
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