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Eigene Förderung kreisangehöriger Samtgemeinden und Gemeinden
Wohnraumförderung durch vergünstigte Abgabe von Bauland
Zusätzlich zu den Fördermitteln des Landes Niedersachsen bieten auch die Samtgemeinden und Gemeinden des Landkreises verschiedene Arten der Wohnraumförderung in eigener Zuständigkeit an, indem sie beispielsweise im Gemeindebesitz befindliche Grundstücke an kinderreiche Familien verbilligt abgeben.
Bitte wenden Sie sich an die jeweilige Samtgemeinde bzw. Gemeinde. Dort wird man Ihnen gern die individuellen Informationen geben.