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In einigen Mietshäusern in Cuxhaven wurde bei aktuellen Untersuchungen bleibelastetes Trinkwasser festgestellt, welches den gesetzlichen Grenzwert zum Teil deutlich überschritt.

Das Blei stammt aus Bleirohren der Trinkwasserinstallation, die teilweise noch bis etwa 1972 in Häusern in Norddeutschland verlegt wurden.

Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit wurden durch das Gesundheitsamt umgehend eingeleitet. So wurden in den betroffenen Häusern die Bewohnerinnen und Bewohner durch Aushänge informiert.

Eigentlich sollte heute in Häusern nirgendwo mehr Wasser durch Bleirohre fließen: 2013 wurde in der Trinkwasserverordnung der Grenzwert für Blei im Trinkwasser erneut abgesenkt (0,01 mg/l). Dieser auch von der Weltgesundheitsorganisation empfohlene Wert lässt sich nicht aber einhalten, wenn das Trinkwasser zuvor durch Bleileitungen geflossen ist und kommt somit einem Verbot von Bleileitungen gleich. Außerdem müssen Vermieter gemäß der Trinkwasserverordnung über noch vorhandene Bleileitungen informieren, sobald sie davon Kenntnis haben. Wird der Grenzwert überschritten, müssen die alten Leitungen umgehend ausgetauscht werden. Verantwortlich für die Qualität und die Einhaltung von Grenzwerten ist bis zur Übergabestelle (Wasserzähler) der Wasserversorger.

Innerhalb des Hauses sind die Haus- und Wohnungseigentümer dafür verantwortlich, dass die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten werden.
Die Aufnahme von Blei über das Trinkwasser ist gesundheitsgefährdend und wirkt sich unter anderem auf das Nerven- und Blutbildungssystem aus. Bei Kleinkindern spielen außerdem Beeinträchtigungen der Intelligenz-, Aufmerksamkeits- und Reaktionsleistungen und die Verschiebung der Hörschwelle eine Rolle. Blei wird über das Blut transportiert. Zum Teil wird es wieder ausgeschieden, zum Teil aber auch dauerhaft in Zähnen oder Knochen gespeichert. Im Knochen deponiertes Blei kann in körperlichen Stresssituationen (zum Beispiel Krankheit, aber auch Schwangerschaft) wieder mobilisiert werden und erneut in den Blutkreislauf gelangen. Daher sind insbesondere kleine Kinder und junge Frauen besonders vor der Aufnahme von erhöhten Blei-Konzentrationen zu schützen.

Was können Sie als Hauseigentümer oder Mieter tun?

  • Als Hauseigentümer: Sichten Sie die Unterlagen vom Hausbau und kontrollieren Sie sichtbare Leitungen (z. B. im Keller vor und hinter dem Wasserzähler). Bleileitungen sind im Gegensatz zu Kupfer- oder Stahlleitungen weicher. Die matt-grauen Leitungen lassen sich mit einem Messer leicht anritzen oder abschaben und erscheinen dann silbergrau-glänzend. Lassen Sie sich bei der Kontrolle der Leitungen ggf. von einem Installateur begleiten.
  • Mieter können ihren Vermieter befragen, ob noch Bleileitungen im Haus in Betrieb sind. Gibt der Vermieter keine zufriedenstellende Auskunft, kann das Gesundheitsamt weiterhelfen. Dieses informiert unter anderem darüber, durch wen eine Untersuchung des Trinkwassers durchgeführt werden kann.
    Was ist zu tun bei erhöhten Bleimesswerten?
  • Lassen Sie als Sofortmaßnahme das Wasser solange ablaufen, bis es nicht mehr kühler wird (Finger unter dem Wasserstrahl). Unabhängig von noch vorhandenen Bleileitungen sollte man sowieso grundsätzlich das Wasser zum Trinken und zur Zubereitung von Speisen ablaufen lassen bis es frisch und kühl aus der Leitung kommt.

 

  • Zur Zubereitung von Säuglings- und Kleinkindernahrung sollten Sie das Wasser allerdings besser nicht verwenden und stattdessen auf abgepacktes Wasser ausweichen, das den Aufdruck „geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung“ trägt. Auch schwangere Frauen sollten Wasser, das durch Bleileitungen geflossen ist, nicht als Trinkwasser oder zur Zubereitung von Speisen verwenden.
  • Wenn Sie Mieterin oder Mieter sind, bitten Sie ihren Vermieter, die Leitungen austauschen zu lassen oder wenden sich an ihr Gesundheitsamt. Eigentümer in selbst genutzten Häusern sollten die Bleileitungen eigenverantwortlich entfernen lassen.

 

  • Der Einsatz von Wasserfiltern ist wegen der möglichen Verkeimung des Wassers und der nur begrenzten Rückhaltefähigkeit für Schwermetalle wie Blei nicht zu empfehlen. Die sichere Zurückhaltung ist nicht bei allen Filterarten gegeben. Und: Wird der Filter zu spät gewechselt, kann die Belastung des Trinkwassers durch Freisetzung aus dem Filter sogar massiv ansteigen.

 
Weitere Informationen zum Thema Blei in Trinkwasser erhalten Sie auf den Internetseiten des Umweltbundesamtes (www.umweltbundesamt.de) und des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes (www.nlga.niedersachsen.de/umweltmedizin/wasser/blei_im_trinkwasser). Dort finden Sie Bilder von Bleileitungen und auch eine Fragen-und Antwortenseite.

Das Gesundheitsamt des Landkreises Cuxhaven steht für Fragen unter 04721 66-2189 zwischen 8.30 und 12.00 Uhr zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie hier Flyer Bleisanierung

Autor: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven, 29.11.2017