Renovierungsabfall
Zum Renovierungsabfall zählen die Materialien, die bei der Um- und Neugestaltung von Innenräumen anfallen. Diese Materialien sind sehr unterschiedlich; daraus resultieren mehrere Entsorgungswege. Bis auf Restmülltonne und Sperrmüllabfuhr werden zusätzliche Entgelte für die Entsorgung fällig.
Gegenstände, die mit dem Haus fest verbunden waren, gelten als Bauabfall. Dabei kann es sich um brennbare, mineralische oder metallene Abfälle handeln, deren Entsorgung gegen Entgelt erfolgt.
- Tapeten
ausgehärtete Farb- und Lackreste
Wand- und Deckenverkleidungen (Holz, Styropor)
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Restmülltonne
zusätzliche Abfallsäcke
Abfallverwertungsstation Hemmor-Heeßel
Müllheizkraftwerk Bremerhaven
- restentleerte Verpackungen aus Kunststoff oder Metall mit dem Grünen Punkt für Farben, Lacke, Kleber und Kleister
Verpackungsfolien mit dem Grünen Punkt
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Gelber Sack
- Teppiche
Teppichböden
andere Bodenbeläge (rollbar, Fliesenware)
Innenjalousien
Gardinenstangen
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Sperrmüll
- Gardinen
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Altkleidersammlung
- Türen
Fensterrahmen
Parkett
Außenjalousien
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Abfallverwertungsstation Hemmoor-Heeßel
Müllheizkraftwerk Bremerhaven
- Sanitärkeramik,
Fliesen
Mauerwerk
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Abfallverwertungsstation Hemmoor-Heeßel (Kleinmengen)
Entsorgungsanlagen für Bauabfälle
- Heizkörper
Rohre
Badewannen
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Abfallverwertungsstation Hemmoor-Heeßel (Kleinmengen)
Altmetallhandel (siehe in den Gelben Seiten unter Schrott, Alt- und Abfallstoffe, Autoverwertung)