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Lampen und Beleuchtungskörper

Beleuchtungskörper -  Leuchten - Glühbirnen - Leuchtmittel - Neonröhren -  Energiesparlampen -  Strahler


Die umgangssprachliche Lampe wird technisch Leuchte genannt. Leuchten bestehen aus dem Beleuchtungskörper, in den das Leuchtmittel oder die Lampe zur Abstrahlung von Licht eingesetzt wird.

Beleuchtungskörper
aus privaten Haushaltungen fallen wegen ihrer Vielfalt in Form und verwendeten Materialien nicht unter die Regelungen des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes. Je nach Größe können sie entweder über die Sperrmüllabfuhr oder die Restmülltonne entsorgt werden. 

Lampen
Normale Glühbirnen, Halogen-Strahler und Halogen-Leuchtmittel gehören in die Restmülltonne.

Neonröhren, Energiesparlampen sowie Metalldampflampen fallen unter die Regelungen des Elektroaltgerätegesetzes und müssen deshalb im Rahmen der Schadstoffsammlung entsorgt oder an einer der Elektrogeräteannahmestellen abgegeben werden..