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Schule & Sport

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Ansprechpartner
Landkreis Cuxhaven - Referat Schulen und Sport


Schulen und Sport

Auf den Seiten des Themenbereichs "Schulen und Sport" können Sie sich über Bildungseinrichtungen für Hinweis auf eine VerlinkungKinder, Jugendliche und Hinweis auf eine VerlinkungErwachsene sowie Hinweis auf eine VerlinkungSportlerehrung und Sportförderung informieren.

Wir stellen Ihnen des Weiteren das Projekt Hinweis auf eine Verlinkung"Schulverweigerung - die 2. Chance" vor, das durch aus dem Europäischen Sozialfonds gefördert wird.

Sollten Sie eine konkrete Aufgabe oder einen Ansprechpartner suchen, schauen Sie bitte unter Pfeil rechts"Was erledige ich wo?" nach.

Für Informationen über witterungsbedingte Unterrichtsausfälle wählen Sie bitte den Navigationspunkt Hinweis auf eine VerlinkungAktuelles

Unterrichtsausfall bei besonderen Witterungsbedingungen

Die Entscheidung, ob bei besonderen Wetterbedingungen Unterricht stattfinden kann oder nicht, trifft der Landkreis Cuxhaven in der Regel erst am frühen Morgen des jeweiligen Schultages. Genaue Informationen werden dann umgehend über die bekannten regionalen Rundfunksender zusammen mit den Verkehrshinweisen nach den Nachrichten bekannt gegeben. Eine weitere Informationsquelle bietet das Internet: Sowohl unter der Adresse der Verkehrsmanagementzentrale (www.vmz-niedersachsen.de) als auch auf den Internsetseiten des Landkreises Cuxhaven unter „Aktuelles“ wird auf mögliche Unterrichtsausfälle hingewiesen. Ist die Sicherheit der Schülerbeförderung nicht mehr gewährleistet, wird stets auch der Unterrichtsausfall angeordnet. Damit soll verhindert werden, dass Schüler/innen trotz vorliegender Gefahrensituationen selbständig oder mit den Eltern versuchen, die Schule zu erreichen.

Grundsätzlich gilt, dass Eltern, die eine unzumutbare Gefährdung ihrer Kinder auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, ihre Kinder auch dann zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen können, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet worden ist. Die Schulen gewährleisten für Schüler/innen, die trotz des angeordneten Unterrichtsausfalls zur Schule kommen, in jedem Fall eine Betreuung.