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Aktuelles

 

21.04.2015

Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) des Landkreis Cuxhaven:

Zeitplanung für den Entwurf 2015

In 2014 fand die öffentliche Auslegung des Entwurfs 2014 statt. Im Anschluss gab es eine Vielzahl von Einwendungen, aber auch Erörterungen im Regionalausschuss oder in der Politik.

Diese Einwendungen wurden in 2014 und in 2015 zusammengestellt, gesichtet. Eine Vielzahl von Einwendungen wurde bereits ausgewertet. Die Auswertung ist jedoch noch nicht vollständig abgeschlossen.

Kurze Zeit nach Beginn der Offenlage zeichnete sich ein wesentlicher Schwerpunkt in der öffentlichen Diskussion ab. Die Gemeinden, Politik, Betreiber aber auch Grundstückseigentümer warfen die Frage auf, ob und wenn ja wie auf Grundlage des Entwurfes 2014 „alte“ Windparkfläche in den nächsten Jahren repowert werden könnten. Dies war auf Grundlage des alten Entwurfes nur sehr eingeschränkt möglich. Daher war zu überlegen, welche Wege der Landkreis beschreiten kann, um einerseits das zwingend notwendige einheitlich Planungskonzept nicht zu gefährden, aber andererseits im Bereich des Repowern eine höhere Flexibilität zu erhalten. Dieser Planungen liefen parallel zur Auswertung der eingegangen Auswertungen.

Gegenwärtig befindet sich die Auswertung der Einwendungen in der Abschlussphase. Der Landkreis plant noch in diesem Sommer mit der Offenlage des Entwurfes 2015 zu beginnen.

Der Zeitplan sieht daher grob wie folgt aus:

1. Am 24. Juni soll im Ausschuss für Regionalplanung und Wirtschaft der Entwurf 2015 vorgestellt werden. Nach Billigung des Entwurfes 2015 durch den Ausschuss sollen die erforderlichen Schritte für die Offenlage eingeleitet werden

2. In der 28. Kalenderwoche, d.h. ab dem 06. Juli 2015 soll die Öffentlichkeitsbeteiligung und die öffentliche Auslegung beginnen.

3. Im September 2015, d.h. wenn alle Einwendungen vorliegen, kann mit der Auswertungen der Einwendungen und Anregungen begonnen werden.

4. Im Verlaufe des Okt/Nov. 2015 soll je nach Umfang der Einwendungen und Anregungen ein Abwägungsvorschlag für die Ausschüsse und den Kreistag gefertigt werden, so dass versucht wird, noch im Herbst 2015 ein Entscheidung der zuständigen Gremien herbeizuführen.

5. Nach Beschluss durch die Gremien kann dann das RROP 2015 beim Land zur Genehmigung eingereicht werden, wobei das Land 3 Monate Zeit hat, um die Genehmigung zu erteilen.

6. Sollte das Land die 3 Monatsfrist in Anspruch nehmen und das RROP 2015 genehmigen, würde im März 2016 mit Bekanntmachung der Genehmigung wieder gelten.

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven