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Aktuelles

 

15.06.2015

Alkohol wird zu oft an Jugendliche verkauft

Der Alkoholkonsum durch Kinder und Jugendliche hat Auswirkungen wie Gesundheitsschäden, aggressives Verhalten, Gewalt- und Straftaten und dies ist ein Thema, welches immer wieder in Erscheinung tritt und in der Öffentlichkeit diskutiert wird.

Mit dieser Thematik befasst sich auch die Arbeit des Jugendschutzes im Jugendamt des Landkreises Cuxhaven.

Eine Zielsetzung des Jugendschutzes ist es, Kinder und Jugendliche vor Gefahren und Beeinträchtigungen zu schützen. Die gesetzlichen Vorschriften hierzu finden sich unter anderem im Jugendschutzgesetz (JuSchG). Mit dem Jugendschutzgesetz soll sichergestellt werden, dass Kinder und Jugendliche in der Gesellschaft keinen Gefährdungen ausgesetzt werden, die verantwortlich handelnde Erwachsene nicht zulassen würden.

Der Jugendschutz des Landkreises Cuxhaven hat bereits in den Jahren 2010/11 in Abstimmung mit der Polizei umfangreiche Alkoholtestkäufe im gesamten Landkreisgebiet durchgeführt. Ziel ist die Überprüfung der Einhaltung des § 9 Jugendschutzgesetzes, der die Abgabe von Alkohol an Kinder und Jugendliche regelt. Alkoholische Getränke wie Bier, Sekt oder Wein dürfen an Jugendliche ab 16 Jahren verkauft werden, branntweinhaltige Getränke sind ein Tabu. Diese dürfen nur an volljährige Personen abgegeben werden. Dennoch kommt es vor, dass Jugendliche in Supermärkten, Kiosken und Tankstellen oft problemlos Alkohol kaufen können, auch wenn sie dafür laut Gesetz noch zu jung sind.
Seinerzeit wurden bei den Testkäufen im Landkreis Cuxhaven in der Hälfte der Fälle Verstöße gegen die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes festgestellt und mit Bußgeldern geahndet. Die Durchführung der Testkäufe wurde in der öffentlichen Meinung und in der Presse positiv bewertet und führte auch zu einem starken präventiven Effekt vor Ort.

Da Alkoholtestkäufe längerfristig nur wirksam sind, wenn sie wiederholt stattfinden, wurden im Herbst 2014 über die Presse weitere landkreisweite Alkoholtestkäufe angekündigt und ab dem 22.10.2014 bis zum 21.05.2015 flächendeckend durchgeführt.
Im Laufe der jetzt durchgeführten Testkäufe im Landkreis Cuxhaven wurden in enger Kooperation zwischen dem Jugendschutz des Landkreises, dem Beauftragten für Jugendsachen der Polizei und der Bußgeldstelle des Landkreises bis zum 21.05.2015 insgesamt 157 Testkäufe mit 3 Testkäufer/innen durchgeführt. Hierbei kam es in 83 Fällen (53%) zur unerlaubten Abgabe von branntweinhaltigen Getränken, in 74 Fällen (47%) verhielten sich die Gewerbetreibenden ordnungsgemäß und verweigerten die Ausgabe von hochprozentigem Alkohol an die minderjährigen Testkäufer.
Bei allen 83 festgestellten Verstößen wurden vom Ordnungsamt des Landkreises Cuxhaven Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet und Bußgeldbescheide erstellt.
Die Höhe des Bußgeldes orientierte sich an den Empfehlungen des Landes Niedersachsen zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Jugendschutzgesetz und variierte von 20,00 € Verwarngeld für eine Aushilfskraft bis zu einem Bußgeld in Höhe von 900,00 € für einen Gewerbetreibenden. Hierbei wurde berücksichtigt, dass es sich um behördliche Testkäufe handelte, ob die Abgebenden Gewerbetreibende oder Angestellte waren, die Abgabe aus Gleichgültigkeit, nach einem Rechenfehler bei der Altersprüfung, ohne Ausweisüberprüfung oder auch im Wiederholungsfall erfolgte.
Bei den Alkoholtestkäufen 2014/15 hat sich gezeigt, dass doch in einem erschreckend hohem Maße nach wie vor branntweinhaltige Getränke an Jugendliche abgegeben und die einschlägigen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes nicht eingehalten werden. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit, weiterhin aufklärend und präventiv in dem Bereich tätig zu sein sowie weitere Testkäufe auch für die Zukunft zu planen und durchzuführen.

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven