Seiteninhalt

Aktuelles

 

15.06.2015

Landkreis legt Tankstelle still und verhindert Umweltschäden

Es kommt immer wieder vor, dass Gebäude und Liegenschaften von den Eigentümern einfach verlassen werden.

Die Gründe sind sehr vielfältig, wie z. B. Insolvenz, Umzug, Pflegefall. Problematisch wird dies bei Heizöllageranlagen, Tankanlagen oder andere Lageranlagen für wassergefährdende Stoffe, wenn diese Tankanlagen noch nicht völlig entleert sind. Dann drohen bei Durchrostung erhebliche Gefahrensituationen für Boden und Grundwasser. Um Gewässerschäden und Bodenverunreinigungen zu verhindern, muss die Untere Wasserbehörde tätig werden. Dies stand auch kürzlich in der Samtgemeinde Am Dobrock an. Eine nicht mehr betriebene Tankstelle musste gereinigt und stillgelegt werden, da der Betreiber verzogen war und trotz mehrfacher Aufforderungen und Verfügungen nicht reagiert hat.
Auf diesem ehemaligen Tankstellengelände befinden sich zwei Tanklager mit je 30.000 Liter Tankvolumen Ottokraftstoff, ein Dieseltank mit 20.000 Liter Fassungsvermögen, ein 1.000 Liter fassender Altöltank, eine 5.000 Liter fassende Heizöllageranlage mit den dazugehörenden unterirdischen Rohrleitungen sowie zwei Abscheideranlagen mit Schlammfang. Alle Tanks waren teilentleert. Die Stilllegung wurde von einer speziell dafür zugelassenen Fachfirma durchgeführt (Reinigung aller Anlagenteile und Rückbau der Befülleinrichtungen). Bei der Durchführung der Arbeiten konnte zweifelsfrei festgestellt werden, dass eine Gewässerverunreinigung noch nicht eingetreten war. Die ordnungsgemäße Stilllegung durch die Fachfirma wurde anschließend von einem Sachverständigen überprüft und bescheinigt. Eine Gewässerverschmutzung kann jetzt nicht mehr eintreten.
Die Kosten der Maßnahmen betragen ca. 14.500 €. Dem Eigentümer des Grundstückes werden die Kosten in Rechnung gestellt und bei Nichtzahlung wird das Grundstück mit einer Sicherungshypothek belastet.

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven