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Aktuelles

 

15.06.2015

Fortschreibung des sachlichen Teilabschnitts Windenergie des Regionalen Raumordnungsprogamms

Veröffentlichung des RROP Entwurfs 2015

In den letzten Monaten wurde intensiv an der Erarbeitung des neuen RROP Entwurfs 2015 gearbeitet. Dieser wurde nun an die politischen Mandatsträger verschickt und ist über das Kreistagsinformationssystem für die Öffentlichkeit einsehbar.

Der neue RROP Entwurf 2015 berücksichtigt die Erkenntnisse aus der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf 2014. Zu diesem wurden rund 200 Stellungnahmen, die über 3000 Tabellenzeilen umfassen, abgegeben. Diese wurden intensiv von der Verwaltung geprüft. Im Zuge dieser Auswertung sowie durch neue Vorgaben der Politik wurden im Entwurf 2015 einige Änderungen vorgenommen.

In der Methodik wurden alle Daten, wie beispielsweise zu naturschutzfachlichen Belangen, auf den neusten, dem Landkreis Cuxhaven vorliegenden, Stand aktualisiert. Zudem wurde der vorgeschriebene Abstand zwischen Windparks angepasst und einheitlich auf vier Kilometer innerhalb des Landkreises festgelegt. Des Weiteren wurde eine neue Regelung zum Repowering von Altstandorten entwickelt.

Im Entwurf 2014 wurde das Repowering von Altstandorten äußerst restriktiv festgeschrieben. Das Repowering ist jetzt in gewissem Maße möglich. Allerdings muss bei Anlagenerhöhungen mindestens ein Abstand der dreifachen Gesamtanlagenhöhe zur sonstigen wohnbaulichen Nutzung sowie einen Abstand der fünffachen Gesamtanlagenhöhe zur Ortslage eingehalten werden.

Mit dieser neuen Regelung wird einerseits das Interesse der Gemeinden, Grundstückseigentümer und Investoren an einer Weiterentwicklung von Altstandorten berücksichtigt, andererseits jedoch die umliegende Wohnbevölkerung durch über das Immissionsschutzgesetz hinausgehende Schutzabstände vor Belastungen durch Windenergieanlagen geschützt. An naturschutzfachlich sensiblen Standorten, beispielsweise angrenzend zum Nationalpark Wattenmeer, darf bei einem Repowering zudem die Rotorfläche nicht wesentlich gesteigert werden. Der Rückbau von Fundamenten muss nicht mehr komplett, sondern lediglich bis zu einer Tiefe von 2,5 Meter erfolgen. Zudem wird ausdrücklich festgelegt, dass in Zukunft die Propellerflügel nicht über das festgelegte Windparkgebiet rausragen dürfen.

In Bezug auf die Flächenausgestaltung haben sich ebenfalls einige Änderungen ergeben. Der Standort Kirchwistedt-Ahe ist durch die neue Abstandsregelung entfallen. Aufgrund der naturschutzfachlichen Einschätzung wurde zudem der Standort Hemmoor-Bröckelbeck im neuen Entwurf gestrichen. Zudem werden einige Gebiete, die im Entwurf 2014 Vorranggebiet waren, im neuen Entwurf als bauleitplanerisch gesichert ausgewiesen. Aus Transparenzgründen sowie zur besseren Nachvollziehbarkeit wurde die Begründung zum Entwurf 2015 komplett überarbeitet und umfasst nun 70 Seiten.

Der neue Entwurf 2015 wird erstmalig am 24.06.2015 im Ausschuss für Regionalplanung und Wirtschaft von der Politik erörtert. Anschließend daran wird der Entwurf im Kreisausschuss am 01.07.2015 besprochen. Sofern von der Politik keine wesentlichen Änderungen beschlossen werden, wird die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf 2015 Anfang Juli beginnen. Die konkreten Zeiten werden auf der Internetseite des Landkreises Cuxhaven sowie im Amtsblatt und den regionalen Tageszeiten amtlich bekannt gegeben.

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven