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Aktuelles

 

10.09.2015

Fortschreibung des sachlichen Teilabschnitts Windenergie des Regionalen Raumordnungsprogamms - Aktueller Sachstand

Die Öffentlichkeitsbeteiligung zum neuen Entwurf 2015 des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) des Landkreises Cuxhaven fand in der Zeit vom 06. Juli bis zum 20 August 2015 statt.

Bis zum Ende der Beteiligungsfrist wurden 157 Stellungnahmen von Privaten, das heißt von Bürgern, Firmen und Vereinen, abgegeben. Weitere 50 Stellungnahmen wurden von den Trägern öffentlicher Belange, also öffentliche Gebietskörperschaften, Behörden und Organisationen, eingereicht. Diese 207 Stellungnahmen sind inhaltlich breit gefächert, dennoch wurden gerade von Seiten der Bürger einige Windpark-Standorte besonders häufig benannt.

Dabei handelt es sich um folgende Standorte (Liste ist nicht nach Häufigkeit sortiert):
• SO 31 - Osten-Isensee
• SO 30 – Odisheim/Stinstedt
• SO 09 - Geversdorf-Oberndorf

Darüber hinaus können aus den Stellungnahmen auch thematische Schwerpunkte abgeleitet werden. Aus Sicht der Bürger wurden besonders häufig Gesundheitsgefährdungen, Sorge vor Wertverlust von Immobilien, der Infraschall und Abstände zur Wohnbebauung angesprochen. Bezogen auf bestimmte Standorte wurden von den Bürgern auch naturschutzfachliche Belange angesprochen.

Aus Sicht der Investoren wurden insbesondere jene Regelungen kritisiert, die den Ausbau der Windenergie einschränken. Dabei handelt es sich zum einen um die Regelung, dass Windkraftanlagen sich komplett, inklusive der Flügelspitzen, innerhalb eines Windparks befinden müssen und zum anderen die Festlegung, dass in ausgewählten Windparks die Gesamtrotorfläche bei einem Repowering nicht wesentlich zunehmen darf. Darüber hinaus wurden von einzelnen Investoren Flächenvorschläge für weitere Vorranggebiete für Windenergienutzung eingereicht.

Von den Samt- und Einheitsgemeinden im Landkreis Cuxhaven werden die neuen Regelungen zum Repowering überwiegend begrüßt. Allerdings wurden auch von einigen Kommunen die oben genannten Regelungen, die den Ausbau der Windenergie einschränken, abgelehnt.

Für den Landkreis steht die inhaltliche intensive Prüfung der Stellungnahmen im Vordergrund. Um eine zeitliche zügige Bearbeitung zu gewährleisten, wurde deshalb auf die Zusendung von Eingangsbestätigungen verzichtet.
Gleichwohl werden selbstverständlich alle eingegangenen Stellungnahmen umfassend geprüft. Eine gründliche und transparente Vorgehensweise steht dabei im Vordergrund. Aus diesem Grund wird dieser Prozess noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven