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Aktuelles

 

16.03.2016

Schutzgebietsverordnung zur Sicherung des FFH-Gebietes »Extensivweiden nördlich Langen« geplant

Von der Europäischen Union anerkannte FFH-Gebiete (Fauna = Tierwelt, Flora = Pflanzenwelt und Habitat = charakteristischer Standort bzw. typische Wohnstätte bestimmter Pflanzen- und Tierarten) müssen von den Mitgliedstaaten geschützt und in einem für den Schutzzweck günstigen Zustand erhalten werden. Verschlechterungen der Gebiete sind zu verhindern.
Die europäischen Mitgliedstaaten sind verpflichtet, ihre FFH-Gebiete innerhalb von sechs Jahren nach Aufstellung der nationalen FFH-Gebietslisten in diesem Sinne zu sichern.

Im Landkreis Cuxhaven befinden sich 21 FFH-Gebiete mit einer Gesamtgröße von 13.519 ha (ohne Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer). Der Landkreis war verpflichtet, die erste Hälfte der FFH-Gebiete bis Ende 2010 zu sichern. Die übrigen Gebiete folgen seitdem.
Die Sicherung erfolgt dabei durch die Ausweisung von Naturschutzgebieten. Dabei befinden sich bereits in erheblichen Teilen der FFH-Gebiete Naturschutzgebiete, die allerdings noch den Anforderungen an die jeweiligen Erhaltungsziele anzupassen waren bzw. noch anzupassen sind.

Mit der Ausweisung bzw. Anpassung von zwölf Naturschutzgebieten konnte der Landkreis Cuxhaven die o.a. Anforderungen der FFH-Richtlinie bislang erfüllen.
Nunmehr soll ein weiteres Verfahren eingeleitet werden.
Gesichert werden soll das FFH-Gebiet „Extensivweiden nördlich Langen“ mit dem geplanten Naturschutzgebiet „Extensivweiden nördlich Langen“ (in der Stadt Geestland, Landkreis Cuxhaven).

Die entsprechenden Verfahrensunterlagen werden in der Zeit vom 21. März 2016 bis zum 25. April 2016 bei der Stadt Geestland sowie der Kreisverwaltung in Cuxhaven öffentlich ausliegen.

Bürgerinnen und Bürger, die betroffene Gemeinde, Träger öffentlicher Belange sowie die anerkannten Naturschutzverbände haben die Möglichkeit, etwaige Bedenken und Anregungen vorzutragen.

Sofern die FFH-Gebiete nicht innerhalb der vorgegebenen Fristen hinreichend gesichert werden, drohen Strafen der EU. Insofern kommt der Landkreis Cuxhaven mit den Schutzgebietsausweisungen einer Verpflichtung nach, zu der es keine Alternativen gibt.

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven