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Aktuelles

 

24.03.2016

Neues Wohngeldrecht in Kraft getreten

Seit Jahresbeginn ist das neue Wohngeldgesetz in Kraft. Damit gelten neue Tabellenwerte und es werden höhere Wohngeldbeträge gewährt.

Im Zentrum der Wohngeldreform 2016 steht die Anpassung des Wohngeldes an die Mieten- und Einkommensentwicklung seit der letzten Reform im Jahre 2009. Außerdem wurden die Miethöchstbeträge, bis zu denen die Miete beziehungsweise die Belastung für Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum bezuschusst wird, regional gestaffelt angehoben.

Zum Beispiel bekommt ein Zwei-Personen-Haushalt, der bis Ende letzten Jahres 113 Euro erhalten hat, bei sonst gleich bleibendem Einkommen und gleicher Miete seit Januar 186 Euro monatlich.

Wer bislang kein Wohngeld erhält und prüfen möchte, ob ein Antrag Erfolg haben könnte, kann seine Daten auf einem Online-Wohngeldrechner eingeben und berechnen lassen www.wohngeldrechner.nrw.de. Das Ergebnis ist natürlich ohne Gewähr und nicht rechtsverbindlich. Die Antragsvordrucke können bei den jeweiligen Gemeindeverwaltungen abgeholt oder auf der Internetseite des Landkreises Cuxhaven ausgefüllt und ausgedruckt werden www.landkreis-cuxhaven.de.

Zu beachten ist, dass die Anträge vor Abgabe bei der Wohngeldstelle des Landkreises oder der Stadt Cuxhaven zunächst vom zuständigen Einwohnermeldeamt abgestempelt werden müssen.

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven