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Aktuelles
07.11.2006
Stille Feiertage im November sollten beachtet werden
Im November 2006 weist der Kalender zwei „stille Feiertage“ aus: Volkstrauertag am 19.11.2006 und Totensonntag am 26.11.2006.
An den beiden Feiertagen sind von 05.00 Uhr morgens an Veranstaltungen in Restaurants, Cafes, Bars, Kneipen und Diskotheken, die über den bloßen Schank- und Speisebetrieb hinausgehen, verboten. Ebenfalls nicht gestattet sind öffentliche Sportveranstaltungen gewerblicher Art. Nicht gewerbliche öffentliche Sportveranstaltungen sind nicht erlaubt, wenn sie mit Auf- und Umzügen, Unterhaltungsmusik oder Festveranstaltungen verbunden sind. Unter das Feiertagsverbot fallen auch sonstige öffentliche Veranstaltungen, außer, wenn sie der geistig-seelischen Erhebung oder einem höheren Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dienen und auf den ernsten Charakter des Tages Rücksicht nehmen.
Zulässig sind nichtgewerbliche Ausstellungen, die weder durch ein Beiprogramm noch auf andere Weise den ernsten Charakter dieser Feiertage beeinträchtigen. In Zweifelsfällen erteilen die Ordnungsämter der Städte, Gemeinden und Samtgemeinden Auskunft.
Quelle: Foto: www.pixelquelle.de