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Aktuelles

 

15.11.2006

Ausbruch der Tierkrankheit in Süd-Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen

Samtgemeinden Hagen, Beverstedt und die Gemeinden Loxstedt, Schiffdorf, Köhlen, Ringstedt, Kührstedt und Elmlohe im Beobachtungsgebiet (150 km-Zone) eines Ausbruchs der Blauzungenkrankheit in Süd-Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen

Die Blauzungenkrankheit ist eine Viruserkrankung bei Rindern, Schafen und Ziegen, die ausschließlich durch Insekten von Tier zu Tier übertragen werden. Für den Menschen ist die Blauzungenkrankheit völlig ungefährlich.
In Deutschland sind die ersten Fälle im Raum Aachen Ende August 2006 aufgetreten. Auch in Belgien und den Niederlande ist die Erkrankung festgestellt worden. Inzwischen sind über 600 Fälle aufgetreten.
Durch einen weiteren Ausbruch der Blauzungenkrankheit im Landkreis Osnabrück ist das bisher bestehende großräumige Beobachtungsgebiet in Niedersachsen erweitert worden.
Im Landkreis Cuxhaven sind die Samtgemeinden Hagen, Beverstedt und die Gemeinden Loxstedt, Schiffdorf, Köhlen, Ringstedt, Kührstedt und Elmlohe betroffen. Mit der Einbeziehung in das Beobachtungsgebiet sind Einschränkungen beim Transport von Tieren verbunden.
Halter von Rindern, Schafen und Ziegen in den genannten Samtgemeinden und Gemeinden dürfen künftig weiterhin in andere Gebiete des Beobachtungsgebietes Tiere ohne Einschränkungen verbringen.
In freie Gebiete dürfen Zucht- und Nutztiere aus den genannten Gemeinden nur verbracht werden, wenn sie :

• mindestens 60 Tage vor dem Verbringen mit einem Insektizid behandelt wurden oder

• mindestens 28 Tage vor dem Verbringen mit einem Insektizid behandelt und einmal serologisch mit negativem Ergebnis untersucht wurden (Blutprobennahme frühestens 28 Tage nach der Insektizidbehandlung) oder

• mindestens 14 Tage vor dem Verbringen mit einem Insektizid behandelt und einmal virologisch mit negativem Ergebnis untersucht wurden (Blutprobennahme frühestens 14 Tage nach der Insektizidbehandlung)

• sowie eine Anwendung von Insektiziden vor und während des Transportes durchgeführt wird.
Eine Tierhaltererklärung über die durchgeführte Behandlung und das Blutprobenergebnis ist mitzuführen.

Für Schlachtwiederkäuer, die in Schlachtstätten in freien Gebieten verbracht werden sollen, bedarf es der Genehmigung durch das Veterinäramt. Hier müssen die Tiere frei von klinischen Erscheinungen der Blauzungenkrankheit sein, eine Tierhaltererklärung ist beizufügen. Die Transporter müssen durch das Veterinäramt verplombt werden und die zuständige Veterinärbehörde des Schlachtbetriebes muss ihr Einverständnis erteilt haben.
Aufgrund der hohen Auflagen bietet es sich an, bevorzugt Schlachtbetriebe im Beobachtungsgebiet zu beliefern.
Weitere Informationen zur Blauzungenkrankheit und entsprechende Vordrucke über die Behandlung mit Insektiziden und Tierhaltererklärungen sind unter www.tierseucheninfo.niedersachsen.de zu finden

Quelle: Foto: www.pixelquelle.de