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Aktuelles

 

20.09.2007

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport genehmigt I. Nachtragshaushaltssatzung 2007 ohne Einschränkungen

Die I. Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Cuxhaven für das laufende Haushaltsjahr ist kürzlich vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport als Kommunalaufsichtsbehörde ohne Einschränkungen genehmigt worden. Sie wird nach Bekanntmachung und Auslegung am 03. Oktober 2007 in Kraft treten.
Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport stellt in der Genehmigung u. a. fest, dass trotzt erheblicher Einnahmeverbesserungen im Verwaltungshaushalt von einer Entspannung der Haushaltslage beim Landkreis Cuxhaven noch nicht gesprochen werden könne. Der Gesamtfehlbedarf werde weiter wachsen und nur bei fortgesetzter günstiger Entwicklung erstmals 2010, um den dann erwarteten strukturellen Überschuss von rd. 2,5 Mio. € reduziert werden können. Angesichts des bis dahin aufgelaufenen Gesamtfehlbedarfs in Höhe von 130 Mio. € handele es sich hierbei aber um eine verschwindend geringe Summe. Von einer Wiedererlangung der dauernden Leistungsfähigkeit könne daher in absehbarer Zeit noch nicht ausgegangen werden. „Im übrigen gelten die in der Haushaltsgenehmigung vom 03. Mai 2007 getroffenen Feststellungen unverändert fort“, so Landrat Bielefeld.