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04.02.2016

Durchsetzung von Ausreisepflichten bei abgelehnten Asylanträgen

Die Zuwanderung von Flüchtlingen und Asylbewerberinnen und Asylbewerbern in den Landkreis Cuxhaven ist nach wie vor eine große Herausforderung.

Sie kann nur gemeinsam mit den Kommunen und Ehrenamtlichen im Landkreis bewältigt werden. Die Willkommenskultur ist hierbei nur eine, wenn auch sehr wichtige Aufgabe.

Ein ebenso in den Blick zu nehmendes Ziel ist es, dass Menschen ohne Bleibeperspektive wieder in ihr Heimatland zurückkehren. Dies geschieht nicht immer freiwillig. Aus diesem Grunde muss der Landkreis in diesen Fällen geeignete Maßnahmen ergreifen, um dennoch die Ausreise zu bewirken.

Zu diesen Maßnahmen gehört beispielsweise, den Personen, die ausreisen müssen, aber nicht wollen, ohne hierfür einen beachtlichen Grund vorbringen zu können, finanzielle Leistungen zu kürzen.

Mit der Verabschiedung des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes durch den Bund wurden die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, die Leistungen in diesen Fällen einzuschränken. Gleiches gilt für Personen, die nach der Dublin-III Verordnung in einen anderen EU-Staat zurückgeführt werden müssen.
Diese Instrumente werden vom Landkreis Cuxhaven seit dem 01.01.2016 angewandt, um die Bemühungen des Gesetzgebers, ausreisepflichtige Personen zu einer freiwilligen Rückkehr in ihr Heimatland zu bewegen, umzusetzen.

Damit einhergehend hat sich der Landkreis überdies entschlossen Personen, die freiwillig ausreisen, finanziell zu unterstützen. Ergänzend zu einer Fahrtkostenerstattung wird eine pauschalierte Rückkehrhilfe gezahlt, die den Neuanfang im Heimatland erleichtern soll.

Ausreisepflichtigen Personen, die gleichwohl die Bundesrepublik nicht verlassen, droht in letzter Konsequenz die zwangsweise Abschiebung.

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven