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Amtliche Bekanntmachungen

30.08.2012

Bekanntmachung gem. § 3a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 95) in der zur Zeit gültigen Fassung

 Die Firma Friedrich Spinck und Sohn GbR, Zur Kirche 4, 27632 Misselwarden, hat mit Antrag vom 19. Dezember 2011 eine Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines Ferkelaufzuchtstalles für 2.688 Ferkel und eines Güllerundbehälters (1.537 m³) gemäß § 4 und § 19 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 26.09.2002 (BGBl. I S. 3830) in der zur Zeit gültigen Fassung in Verbindung mit Ziffer 7.1 Buchst. h) und i), Spalte 2 des Anhanges der 4. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (4. BImSchV) vom 14. März 1997 (BGBl. I S. 504) in der zur Zeit gültigen Fassung beantragt. Auf der Hofstelle befindet sich bereits ein genehmigter Sauenstall für 500 Sauen.
Das Baugrundstück liegt auf dem Flurstück 32/1, Flur 7, Gemarkung Misselwarden.
Entsprechend § 3e Abs. 1 Nr. 2 UVPG i.V.m. § 3c Abs. 1 Satz 1 UVPG in Verbindung mit Ziffer 7.8.3 Spalte 2, Ziffer 7.9.3 und Ziffer 7.11.3 der Anlage 1 zum UVPG ist für das beantragte Vorhaben eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden soll, vorzunehmen.
Die für das geplante Vorhaben vorgesehene Vorprüfung des Einzelfalles hat ergeben, dass für das geplante Vorhaben keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss. Das Vorhaben kann nach Einschätzung der Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 zum UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben.
Das vorstehende Ergebnis wird hiermit bekannt gemacht.

  

Cuxhaven, 30.08.2012 LANDKREIS CUXHAVEN
 

Der Landrat

In Vertretung

Jochimsen

Erster Kreisrat