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Amtliche Bekanntmachungen

05.09.2013

Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz für die Errichtung einer Windenergieanlage (hier Windenergieanlage Nr. 7) im Testfeld Langen-Neuenwalde, Landkreis Cuxhaven

– Beteiligung der Öffentlichkeit –

Die Testfeld Langen-Neuenwalde GmbH, Rathausplatz 1 in 27472 Cuxhaven, hat beim Landkreis Cuxhaven die Genehmigung gemäß § 4 Abs. 1 des Bundes- Immissionsschutzgesetzes für die Errichtung einer Windenergieanlage (WEA 7) folgenden Typs am Standort Neuenwalde/ Hymendorf beantragt:
REpower 3.4 M 104, Nennleistung 3,4 MW, mit einer Nabenhöhe von 128,00 m, einem Rotordurchmesser von 104,00 m und einer Gesamthöhe von 180,00 m (WEA 7).

Es handelt sich um die Erweiterung des Windenergietestfeldes bei Langen-Neuenwalde/ Hymendorf, in dem bereits die Verlagerung von vier Windenergieanlagen (WEA 1 bis 4) aus dem Testfeld Cuxhaven genehmigt ist. Eine Erweiterung um zwei weitere Windenergieanlagen (WEA 5 und WEA 6) ist vorgesehen, so dass insgesamt sieben Windenergieanlagen innerhalb des Windenergietestfeldes bei Langen-Neuenwalde/ Hymendorf geplant sind. Bauort ist das Flurstück 17/2, Flur 21 in der Gemarkung Flögeln. Die Inbetriebnahme der WEA 7 ist für den Herbst 2014 vorgesehen. Das Vorhaben wird hiermit nach § 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und § 9 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der zurzeit gültigen Fassung bekannt gemacht.

Für das Vorhaben wurde nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der zurzeit gültigen Fassung eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Dieses wird hiermit nach § 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung ebenfalls bekannt gemacht.
In den Antragsunterlagen und der Umweltverträglichkeitsstudie sind insbesondere Angaben zu die den wesentlichen Auswirkungen aus Lärm u. Schattenwurf und zu den Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Natur und Landschaft, Kulturgüter u. sonstige Sachgüter enthalten.
Die Antragsunterlagen werden zusammen mit der Umweltverträglichkeitsstudie in der Zeit vom 20.09. bis einschließlich 21.10.2013 zur Einsicht ausgelegt. Diese können im genannten Zeitraum beim Landkreis Cuxhaven, Amt Bauaufsicht und Regionalplanung, Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven, Raum 322 (montags bis donnerstags von 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr) eingesehen werden. Die Einsichtnahme ist gleichfalls im Bürgerbüro der Stadt Langen, Sieverner Straße 10, 27607 Langen, während der Dienststunden (Montag, Dienstag und Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr, Mittwoch und Freitag von 08:00 bis 12:30 Uhr und am Samstag, den 12.10.2013 von 8:00 bis 12:30 Uhr) möglich. Ebenso ist eine Einsichtnahme im Rathaus der Samtgemeinde Bederkesa, Am Markt 8, 27624 Bad Bederkesa, während der Dienststunden (montags, dienstags, donnerstags und freitags von 08.30 bis 12.00 Uhr und zusätzlich donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr) im 2 OG, Zimmer 208 möglich.

Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben können schriftlich beim Landkreis Cuxhaven erhoben werden. Sie müssen dort bis einschließlich 04.11.2013 eingegangen sein. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Nach Ablauf der Einwendungsfrist entscheidet der Landkreis Cuxhaven als Genehmigungsbehörde nach pflichtgemäßen Ermessen über die Durchführung eines Erörterungstermins. Sollte ein Erörterungstermin durchgeführt werden, wird hiermit der 18.11.2013, 16.30 Uhr im Kreishaus des Landkreises Cuxhaven, Großer Sitzungssaal (Raum 1), Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven, festgesetzt.

Formgerecht erhobene Einwendungen werden auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert. Über den Antrag wird durch Erteilung oder Versagung der Genehmigung nach § 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz entschieden. Die Zustellung der Entscheidung kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. 
 

 

Cuxhaven, 05.09.2013 LANDKREIS CUXHAVEN
 

Der Landrat

In Vertretung

Erster Kreisrat

Jochimsen