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Amtliche Bekanntmachungen

06.02.2014

Förmliches Genehmigungsverfahren nach dem Bundes- Immissionsschutzgesetz und dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz- Windpark Lunestedt - Heerstedt -Beteiligung der Öffentlichkeit

 Die Fa. Energiekontor AG, Mary-Somerville-Straße 5, 28359 Bremen, hat beim Landkreis Cuxhaven die Genehmigung gem. § 4 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), in der derzeit geltenden Fassung, zur Errichtung und zum Betrieb von 14 Windenergieanlagen im Windpark Lunestedt- Heerstedt wie folgt beantragt:
Errichtung von 14 neuen Windenergienanlagen (WEA) des Typs "GE 2,75-103“, Nabenhöhe 98,32 m, Rotordurchmesser 103 m, Gesamthöhe 150 m. Zusätzlich sind wegebauliche Maßnahmen, 14 Kranstellplätze, ein Umspannwerk und je eine Brücke über den Stinstedter Bach und den Dohrener Bach geplant.
Die WEA 1 bis 5 und 7 bis 14 sowie das Umspannwerk werden auf dem Gebiet der Gemeinde Beverstedt, die WEA 6 auf dem Gebiet der Gemeinde Loxstedt geplant.

Bauort sind folgende Flurstücke:
Gemarkung Heerstedt, Flur 9, Flurstück 24/2 WEA 1
Gemarkung Heerstedt, Flur 9, Flurstück 30/1 WEA 2
Gemarkung Heerstedt, Flur 9, Flurstück 24/2 WEA 3
Gemarkung Heerstedt, Flur 8, Flurstück 15/1 WEA 4
Gemarkung Heerstedt, Flur 9, Flurstücke 38 u. 39 WEA 5
Gemarkung Stinstedt, Flur 4, Flurstück 50/2 WEA 6
Gemarkung Heerstedt, Flur 8, Flurstück 4/2 WEA 7
Gemark. Westerbeverstedt, Flr. 4, Flurstk. 48/2 u. 54/2 WEA 8
Gemarkung Westerbeverstedt, Flur 4, Flurstück 39/1 WEA 9
Gemarkung Westerbeverstedt, Flur 3, Flurstück 107/4 WEA 10
Gemarkung Westerbeverstedt, Flur 3, Flurstück 51/2 WEA 11
Gemarkung Westerbeverstedt, Flur 2, Flurstück 9/1 WEA 12
Gemark. Westerbeverstedt, Flr. 3, Flurstk. 87/1 u. 91/1 WEA 13
Gemark. Westerbeverstedt, Flur 2, Flurstücke 45 u. 46 WEA 14
Gemark. Westerbeverstedt, Flur 3, Flurstk. 91, Umspannwerk

Das Vorhaben wird hiermit nach § 10 des Bundes- Immissionsschutzgesetzes und § 9 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes in der zurzeit gültigen Fassung bekannt gemacht. Für das Vorhaben wurde nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der zurzeit gültigen Fassung eine allgemeine Vorprüfung gem. § 3c Satz 1 UVPG durchgeführt. Die Vorprüfung hat die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung ergeben. Dieses wird hiermit nach § 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung ebenfalls bekannt gemacht.

Auslegung der Antragsunterlagen
Die Antragsunterlagen werden zusammen mit der Umweltverträglichkeitsstudie vom 14.02.2014 bis einschließlich 13.03.2014 zur Einsicht ausgelegt. In den Antragsunterlagen und der Umweltverträglichkeitsstudie sind insbesondere Angaben zu die den wesentlichen Auswirkungen aus Lärm u. Schattenwurf und zu den Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Natur und Landschaft, Kulturgüter u. sonstige Sachgüter enthalten.

Die Antragsunterlagen können im genannten Zeitraum beim
Landkreis Cuxhaven,
Amt Bauaufsicht und Regionalplanung,
Vincent-Lübeck-Straße 2,
27474 Cuxhaven, Raum 322
(montags bis donnerstags von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr sowie freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr)
eingesehen werden.

Die Einsichtnahme ist ebenso im
Rathaus der Gemeinde Beverstedt,
Schulstraße 2,
27616 Beverstedt,
Zimmer 120
während der Öffnungszeiten (montags, donnerstags und freitags von 08:30 bis 12:00 Uhr sowie dienstags von 7:30 bis 15:00 Uhr donnerstags von 15:00 bis 18:30 Uhr)
und im

Rathaus der Gemeinde Loxstedt
Am Wedenberg 10,
27612 Loxstedt,
Fachbereich Bauservice, Zimmer 021,
während der Öffnungszeiten (montags bis freitags von 08:30 bis 13:00 Uhr sowie dienstags von 14:00 bis 18:00 Uhr)
möglich.

Einwendungsfrist
Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben können schriftlich beim Landkreis Cuxhaven und den Gemeinden Beverstedt und Loxstedt erhoben werden. Sie müssen dort bis einschließlich 27.03.2014 eingegangen sein. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Erörterungstermin
Nach Ablauf der Einwendungsfrist entscheidet der Landkreis Cuxhaven als Genehmigungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen über die Durchführung eines Erörterungstermins.


Sollte ein Erörterungstermin durchgeführt werden, wird hierfür

Montag, der 28.04.2014, 14:00 Uhr, beim Landkreis Cuxhaven,
Vincent-Lübeck-Straße 2,
27474 Cuxhaven, 
Großer Sitzungssaal (Raum 1)
festgesetzt.

Formgerecht erhobene Einwendungen werden auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert. Über den Antrag wird durch Erteilung oder Versagung der Genehmigung nach § 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz entschieden. Die Zustellung der Entscheidung kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. 

  

Cuxhaven, 06.02.2014 LANDKREIS CUXHAVEN
 

Der Landrat

In Vertretung
Jochimsen
Erster Kreisrat