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Amtliche Bekanntmachungen

08.01.2015

Errichtung von 16 Windenergieanlagen in Köhlen/Brockoh

Genehmigungsverfahren nach dem
Bundes-Immissionsschutzgesetz

für die Errichtung von 16 Windenergieanlagen         
in Köhlen / Brockoh, Landkreis Cuxhaven

– amtliche Bekanntmachung –

 

Der Windpark Köhlen GmbH, Tirpitzstr. 39, 26122 Oldenburg, wurde am 18.12.2014 die Genehmigung gemäß § 4 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die Errichtung von sechzehn Windenergieanlagen folgenden Typs am Standort Köhlen / Brockoh erteilt:                             

1. Enercon E-101 (16x), Nennleistung 3,05 MW, mit einer Nabenhöhe von 149,00 m, einem Rotordurchmesser von 101,00 m und einer Gesamthöhe von 199,50 m                          

Es handelt sich um 16 geplante Windenergieanlagen im Vorrangstandort Köhlen / Brockoh in der Samtgemeinde Bederkesa. Die Inbetriebnahme der Anlagen ist für den Sommer 2015 vorgesehen.

Bauort sind die Flurstücke 6, 7, 12 / 2 und 38 / 5 der Flur 6 der Gemarkung Großenhain, das Flurstück 209 / 39 und 121 / 38 der Flur 6 der Gemarkung Köhlen, die Flurstücke 22 / 2, 25, 33 und 34 der Flur 14 der Gemarkung Köhlen, die Flurstücke 6 / 3, 14, 23, 28 und 29 / 1 Flur 15 der Gemarkung Köhlen und die Flurstücke 11 / 1, 11 / 2, 14 und 24 / 2 Flur 16 der Gemarkung Köhlen.

Die Genehmigung erfolgte unter Aufnahme von Nebenbestimmungen (Verbote, aufschiebende Bedingungen, Auflagen, auflösende Bedingungen und Hinweise).

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Cuxhaven, 27474 Cuxhaven, Vincent-Lübeck-Straße 2, einzulegen.        

Eine Ausfertigung des gesamten Bescheides ist vom 09.01.2015 bis zum 22.01.2015 zur Einsicht ausgelegt. Der Bescheid (inklusive der Begründung) kann im genannten Zeitraum beim Landkreis Cuxhaven, Amt Bauaufsicht und Regionalplanung, Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven, Raum 322 (montags bis donnerstags von 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr) eingesehen werden.

Ebenso ist eine Einsichtnahme im Rathaus der Stadt Geestland, Am Markt 8, 27624 Bad Bederkesa, während der Dienststunden (montags, dienstags, donnerstags und freitags von 08:30 bis 12:00 Uhr, sowie donnerstags von 14:00 bis 18:00 Uhr) und im Rathaus der Samtgemeinde Geestequelle, Bohlenstraße 10, 27432 Oerel während der Dienststunden (montags bis mittwochs und freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr, sowie donnerstags von  8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr) möglich.                                                          

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

Nach der öffentlichen Bekanntmachung bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist (23.01.2015 – 23.02.2015) können der Bescheid und seine Begründung von denen, die Einwendungen erhoben haben, beim Landkreis Cuxhaven, Az.: 63 ImG 30/2012, 27470 Cuxhaven, schriftlich angefordert werden.

Cuxhaven, 18.12.2014 LANDKREIS CUXHAVEN
  Der Landrat
  In Vertretung
  Jochimsen
  Erster Kreisrat