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Amtliche Bekanntmachungen

09.07.2015

Teilabhilfebescheid zum Widerspruch gegen Nebenbestimmungen der Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz für die Errichtung von 16 Windenergieanlagen in Köhlen / Brockoh, Landkreis Cuxhaven

Dem Windpark Köhlen GmbH, Tirpitzstr. 39, 26122 Oldenburg, wurde am 18.12.2014 die Genehmigung gemäß § 4 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die Errichtung von sechzehn Windenergieanlagen am Standort Köhlen / Brockoh, öffentlich bekanntgemacht am 08.01.2015, erteilt. Gegen Nebenbestimmungen wurde Widerspruch eingelegt. Mit Schreiben vom 19.06.2015 wurde ein Teilabhilfebescheid erlassen, der folgende Punkte neu regelt:

1. vorläufige Ersatzzahlungen,
2. Werbekennzeichnungen,
3. Bauarbeiten an den Windenergieanlagen nach Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen
4. Änderungen von aufschiebenden Bedingungen in Auflagen,
5. Umsiedlungen von Laichballen und Amphibien,
6. Regelungen zum Schallschutz,
7. Kartierung zur Erfassung eventueller Brutplätze des Großen Brachvogels,
8. Abschaltung aufgrund Brut und Aufzucht des Seeadlers,
9. Abschaltung für besonders bzw. streng geschützte Tierarten und
10. Regelungen zum Wegebau.
11. Die Auflagenvorbehalte unter 3.5 wurden gestrichen.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage ist beim Verwaltungsbericht Stade, Am Sande 4a, 21682 Stade, einzulegen.
Eine Ausfertigung des gesamten Bescheides ist vom 10.07.2015 bis zum 23.07.2015 zur Einsicht ausgelegt. Der Bescheid (inklusive der Begründung) kann im genannten Zeitraum beim Landkreis Cuxhaven, Amt Bauaufsicht und Regionalplanung, Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven, Raum 322 eingesehen werden.

Ebenso ist eine Einsichtnahme im Rathaus der Stadt Geestland, Bürgerbüro, Am Markt 8, 27624 Bad Bederkesa, während der zu erfragenden Öffnungszeiten und
im Rathaus der Samtgemeinde Geestequelle, Bohlenstraße 10, 27432 Oerel während der zu erfragenden Dienststunden möglich.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

Nach der öffentlichen Bekanntmachung bis zum Ablauf der Klagefrist (24.07.2015 – 23.08.2015) können der Bescheid und seine Begründung von denen, die Einwendungen erhoben haben, beim Landkreis Cuxhaven, Az.: 63 ImG 30/2012, 27470 Cuxhaven, schriftlich angefordert werden. 

 

Cuxhaven, 01.07.2015 LANDKREIS CUXHAVEN
  Der Landrat