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Amtliche Bekanntmachungen
23.02.2017
Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionschutzgesetz und dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung für die Errichtung und den Betrieb von fünf Windenergieanlagen im Windpark Bederkesa-Alfstedt, Stadt Geestland, Landkreis Cuxhaven
Am 09.02.2017 wurde die sofortige Vollziehung der Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz vom 30.12.2016 - Az. 63 ImG 12/2016 - mit Ausnahme der Fundament- und Hochbauarbeiten an den Windkraftanlagen und mit Ausnahme von Kranstellflächen, die der statischen Prüfung bedürfen, angeordnet. Diese Entscheidung wird hiermit bekanntgegeben.
Cuxhaven, 09.02.2017 | LANDKREIS CUXHAVEN |
Der Landrat |