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Amtliche Bekanntmachungen

25.11.2017

Verordnung über das Naturschutzgebiet »Groveniederung« in der Gemeinde Schiffdorf und in der Gemeinde Beverstedt im Landkreis Cuxhaven

Verordnung über das Naturschutzgebiet „Groveniederung“ in der Gemeinde Schiffdorf und in der Gemeinde Beverstedt im Landkreis Cuxhaven
Auslegung des Entwurfes der Verordnung über das Natur­schutzgebiet „Groveniederung“ in der Gemeinde Schiff­dorf und in der Gemeinde Beverstedt im Landkreis Cuxhaven

Für das o. g. Naturschutzgebiet wird durch den Landkreis Cuxhaven ein Ausweisungsverfahren nach § 23 Bundesnatur­schutzgesetz (BNatSchG) sowie §§ 14 und 16 des Niedersäch­sischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz
(NAGBNatSchG) durchgeführt.

Der Grenzverlauf des geplanten Naturschutzgebietes ist in der anliegenden Karte dargestellt.

Kein Ergebnis gefunden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Entwurf der Verordnung ist gem. § 14 Abs. 2 NAGBNatSchG mindestens einen Monat bei den Gemeinden, deren Gebiet betroffen ist, öffentlich auszulegen.

Der Entwurf der o. g. Verordnung liegt jeweils in der Zeit von:

Donnerstag, 07.12.2017 bis einschl. Montag, 15.01.2018

  • bei der Gemeinde Schiffdorf, Rathaus, 1. OG, Brameler Str. 13, 27619 Schiffdorf, Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr und Donnerstag zusätzlich von 15:00 bis 18:00 Uhr
  • bei der Gemeinde Beverstedt, Zimmer 120, Schulstr. 2, 27616 Beverstedt, Montag, Donnerstag und Freitag von 08:30 bis 12:00 Uhr, Dienstag von 07:30 bis 15:00 Uhr und Donnerstag zusätzlich von 15:00 bis 18:30 Uhr
  • beim Landkreis Cuxhaven, Information, Vincent-Lübeck-Str. 2, 27474 Cuxhaven, Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr, Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr

zur allgemeinen Einsicht aus.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann innerhalb der Auslegungsfrist, also bis einschließlich zum 15.01.2018 bei der Gemeinde Schiffdorf, Brameler Str. 13, 27619 Schiffdorf, bei der Gemeinde Beverstedt, Schulstr. 2, 27616 Beverstedt oder beim Landkreis Cuxhaven, Vincent-Lübeck-Str. 2, 27474 Cuxhaven, Bedenken und Anregungen ge­gen den Entwurf der Verordnung zur Ausweisung des o. g. Naturschutzgebietes erheben.

Durch die Einsichtnahme in die Antragsunterlagen entstehende Kosten können nicht erstattet werden.

 

Gemeinde Schiffdorf Gemeinde Beverstedt

Der Bürgermeister

Der Bürgermeister
gez. Wirth gez. Voigts