Seiteninhalt

Amtliche Bekanntmachungen

21.12.2017

Bekanntmachung gem. § 3a Satz 2.2 Halbsatz des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94) in der zur Zeit gültigen Fassung

Herr Andreas Müller, Steinbergshörner Straße 32, 27624 Geestland, hat mit Antrag vom 24. März 2014 den Neubau eines Hähnchenmaststalles mit 39.800 Stallplätzen sowie von drei Futtersilos und einem Auffangbehälter für Regenwasser gemäß §§ 4, 19 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit Ziffer 7.1.3.2, Verfahrensart „V“ des Anhanges der 4. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (4. BImSchV) beantragt. Bauort ist das Flurstück in der Stadt Geestland, Gemarkung Meckelstedt, Flur 2, Flurstück 13/2.

Entsprechend § 3c UVPG in Verbindung mit Ziffer 7.3.3, Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG ist für das beantragte Vorhaben eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden soll, vorzunehmen.

Die für das geplante Vorhaben vorgesehene Vorprüfung des Einzelfalles hat ergeben, dass für das geplante Vorhaben keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss. Das Vorhaben kann nach Einschätzung der Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 zum UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben. 

Das vorstehende Ergebnis wird hiermit bekannt gemacht. 

Cuxhaven, 12.12.2017

LANDKREIS CUXHAVEN

 

Der Landrat
Bielefeld