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Amtliche Bekanntmachungen

20.03.2018

Ortsübliche Bekanntmachng:

Vereinbarung mit der Stadt Geestland über die Übertragung der Aufgaben der Genehmigungs- und Überwachungsbehörde für das Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen nach § 58 WHG 

Die Vereinbarung mit der Stadt Geestland über die Übertragung der Aufgaben der Genehmigungs- und Überwachungsbehörde für das Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen nach § 58 WHG wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht. Die Vereinbarung trägt folgenden Wortlaut:

Vereinbarung mit der Stadt Geestland über die Übertragung der Aufgaben der Genehmigungs- und Überwachungsbehörde für das Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen nach § 58 WHG

Nachfolgend ist auch der Wortlaut der Genehmigung der Aufsichtbehörde abgedruckt:

Genehmigung Aufsichtsbehörde

 

Cuxhaven, 20.03.2018 LANDKREIS CUXHAVEN
  Der Landrat