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Aktuelles

 

22.09.2016

Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung für die Errichtung und den Betrieb von fünf Windenergieanlagen im Windpark Bederkesa - Alfstedt, Stadt Geestland, Landkreis Cuxhaven

Öffentliche Bekanntmachung des Landkreises Cuxhaven

Die Firma Windpark Infrastruktur Kührstedt-Alfstedt GmbH & Co. KG, Dorfstr. 43, 27624 Geestland, hat mit Schreiben vom 25.05.2016 die Erteilung Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von fünf Windenergieanlagen des Typs „Siemens SWT-3.2-113“ mit einer Leistung von jeweils 3,2 MW nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) beantragt.

Die fünf Windenergieanlagen haben eine Nabenhöhe von 115,00 m, einen Rotordurchmesser von 113,00 m bei einer Gesamthöhe von 171,50 m. Die Errichtung und der Betrieb sind auf folgenden Standorten
geplant:

„WEA 1“ – Gemarkung Bederkesa, Flur 26, Flurstück 4,
„WEA 2“ – Gemarkung Bederkesa, Flur 26, Flurstück 47,
„WEA 3“ – Gemarkung Bederkesa, Flur 27, Flurstück 5,
„WEA 4“ – Gemarkung Bederkesa, Flur 27, Flurstück 33,
„WEA 13“ – Gemarkung Bederkesa, Flur 21, Flurstücke 12 und 13.

Im Zusammenhang mit der Errichtung der Windenergieanlagen sind darüber hinaus folgende Maßnahmen geplant:

- 5 Kranstellflächen,
- Wegebau,
- Kabellegung,
- Kompensationsflächen.

Mit dem Betrieb der Windenergieanlagen soll unmittelbar nach Vorlage der Genehmigung und Abschluss der Errichtungsarbeiten begonnen werden.

Die Errichtung der Windenergieanlagen bedarf nach § 4 i.V. m.
§ 10 BImSchG i.V. mit § 1 sowie Ziffer 1.6.2 des Anhangs 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung.

Nach lfd. Nr. 8.1 der Anlage 1 zur Verordnung über Zuständigkeiten auf den Gebieten des Arbeitsschutz-, Immissionsschutz-, Sprengstoff-, Gentechnik- und Strahlenschutzrechts sowie in anderen Rechtsgebieten -ZustVO-Umwelt-Arbeitsschutz- ist der Landkreis Cuxhaven, Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven zuständige Genehmigungsbehörde.

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens war gemäß §§ 3a, 3c Satz 1 i.V. m. Ziffer 1.6.3 der Anlage 1 UVPG durch eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls zu ermitteln, ob für das beantragte Vorhaben die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Die Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist.

Das Genehmigungsverfahren ist daher unter Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 4 i.V. mit § 10 BImSchG und § 2 Abs. 1 Nr. 1 c) der 4. BImSchV in einem Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Das geplante Vorhaben wird hiermit nach § 10 Abs. 3 BImSchG bekannt gemacht.

Zusammen mit den Antragsunterlagen werden die für die Umweltverträglichkeitsprüfung notwendigen Unterlagen nach § 4e der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutz-gesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren –
9. BImSchV) mit öffentlich ausgelegt.

Dies sind:

- Antrag nach § 4 BImSchG der Windpark Infrastruktur Kührstedt-Alfstedt GmbH & Co KG
- Antrag auf sofortige Vollziehung der Windpark Infrastruktur Kührstedt-Alfstedt GmbH & Co KG
- Kurzbeschreibung des Bauvorhabens
- Bauantrag der Windpark Infrastruktur Kührstedt-Alfstedt GmbH & Co KG
- Projektbeschreibung
- allgemeinverständliche Zusammenfassung
- Transportaufkommen
- Topografische Karte M 1 : 25.000
- Amtliche Karte M 1 : 5.000
- Kabelplanung M 1 : 5.000
- Hinweisschilder Eisabwurf M 1 : 5000
- Übersichtsplan AGM-Flächen
- Grenzabstandsberechnung WEA
- Zeichnung der Windenergieanlage
- Farbgebung und Reflektion
- Beschreibung Transformator
- Verpflichtungserklärung über den Abbau der Windenergieanlagen nach Betriebseinstellung
- Kurzbeschreibung des Bauvorhabens
- Beschreibung des erforderlichen Wegebaues
- Spezifikationen für Transport, Transportwege, sonstige Zuwegung u. Kranstellflächen
- Wegebestandsplan M 1 : 5000
- Wegebauplan M 1 : 4000
- Wegequerschnitte A - E M 1 : 75
- Wegequerschnitte A - E M 1 : 75
- Wegequerschnitte A - E M 1 : 75
- Übersichtsplan Baumbestand
- Übersichtsplan Baumbestand
- Übersichtsplan Baumbestand
- Übersichtsplan Baumbestand
- Übersichtsplan Baumbestand
- Übersichtsplan Baumbestand
- Übersichtsplan dauerhafter und temp. Wegebau M 1 : 4000
- Darstellung der Wege zu Kompensationsflächen
- Darstellung Erdreichverbringung
- Lageplan temp. Baustelleneinrichtungen
- Liste der Chemikalien in der WEA
- Wassergefährdende Stoffe
- Sicherheitsdatenblätter
- Abfallkonzept und Zertifikate
- Hydraulikölwechsel
- Abmessungen Gondel
- technische Beschreibung
- technische Daten
- Übersicht Gondel
- Rotorblatt 1:200
- Rotorblattabmessungen
- Klimatische Auslegung
- Korrosionsschutz
- Elektrische Spezifikation
- Fundamentdarstellung
- Maßnahmen bei Eisansatz
- gutachterl. Stellungnahme zum Risiko Eisansatz
- Vereisungssysteme Siemens
- bedarfsgerechte Befeuerung
- Gefahrenbefeuerung Tag/Nacht
- Anlagenkennzeichnung
- Emissionsverursachende Betriebsvorgänge
- Arbeitsschutz
- Brandschutz
- Blitzschutz
- Sicherheitsstrategie
- Beleuchtung, Steckdosen, Lift und Leiter
- Rotordrehzahl in unterschiedlichen Betriebsmodi
- Maßnahmen bei Betriebseinstellung
- Fluchtplan Gondel
- Schalltechnisches Gutachten
- Aussagen Infraschall
- Schattenwurfgutachten u. Abschaltkonzept
- Schattenwurfmodul
- Umweltverträglichkeitsstudie
- Avifaunistisches Gutachten und Karten
- Brutvogelgutachten mit Anlagen
- Gastvogeluntersuchung und Anlagen
- ergänzendes avifaunistisches Gutachten
- Raumnutzungsanalyse zum Seeadler u. Zwischenbericht
- Fledermausgutachten nebst Anlagen
- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
- landschaftspflegerischer Begleitplan und Karten
- wasserrechtliche Antragsunterlagen nebst div. Karten
- Geotechnischer Bericht mit Anlagen
- Typenprüfung - Gutachterliche Stellungnahmen mit Anlagen
- Turbulenzgutachten

Der Antrag auf Erteilung der Genehmigung und die Antragsunterlagen nach § 4 der 9. BImSchV liegen gemäß § 10 Absatz 3 Satz 3 BImSchG i.V. m. § 9 Absatz 2 der 9. BImSchV vom

 30.09.2016 bis einschließlich 31.10.2016

bei den folgenden Stellen zu den angegeben Zeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus:

- Landkreis Cuxhaven, Amt Bauaufsicht und Regionalplanung, Vincent – Lübeck - Straße 2, 27474 Cuxhaven, Raum 322 (montags bis donnerstags von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr sowie freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr)

- Stadt Geestland, Rathaus II, Am Markt 8, 27624 Bad Bederkesa, im Bürgerbüro während der Öffnungszeiten (montags, dienstags, donnerstags von 08:00 bis 18:00 Uhr, mittwochs und freitags von 08:00 bis 12:30 Uhr sowie am ersten Samstag im Monat von 08:00 bis 12:30 Uhr).

Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben sind während der Einwendungsfrist, diese beginnt gem. § 10 Absatz 3 Satz 4 BImSchG am 30.09.2016 und endet mit Ablauf des 14.11.2016 schriftlich bei den genannten Auslegungsstellen geltend zu machen. Mit Ablauf dieser Frist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 10 Abs. 3 Satz 5 BImSchG).

Gemäß § 12 Abs. 2 der 9. BImSchV sind die Einwendungen dem Antragsteller und soweit sie deren Aufgabenbereich berühren, den nach § 11 der 9. BImSchV beteiligten Behörden bekannt zu geben. Es wird darauf hingewiesen, dass auf Verlangen des Einwenders dessen Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden sollen, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

Nach § 17 Abs. 1 und Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) müssen Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleich lautender Texte eingereicht worden sind, auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite deutlich sichtbar den vollständigen Namen und die Anschrift eines Unterzeichners enthalten, der als Vertreter der Einwender gilt. Gleichförmige Einwendungen, die diese Angaben nicht enthalten, sowie Einwendungen mit fehlenden oder unleserlichen Namen bzw. Adressenangaben können von der Genehmigungs-behörde unberücksichtigt bleiben.

Nach Ablauf der Einwendungsfrist entscheidet die Genehmigungsbehörde gemäß § 10 Abs. 6 BImSchG nach Ermessen, ob ein Erörterungstermin durchgeführt wird. Findet der Erörterungstermin statt, werden sämtliche form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen anlässlich dieses Termins am

 21.11.2016, ab 10:00 Uhr,

im Raum 1 „Sitzungssaal“ des Landkreises Cuxhaven,

Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven

erörtert. Sollte die Erörterung am 21.11.2016 nicht abgeschlossen werden können, wird sie an den darauf folgenden Werktagen (ohne Samstag) zur gleichen Zeit am gleichen Ort fortgesetzt.

Der Erörterungstermin ist öffentlich und dient dazu, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen zu erörtern, sowie dies für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen nach dem BImSchG von Bedeutung sein kann. Er soll denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, Gelegenheit geben, ihre Einwendungen zu erläutern. Die Einwendungen werden auch dann erörtert, wenn der Antragsteller oder die Personen, die Einwendungen erhoben haben, zu diesem Erörterungstermin nicht erscheinen. Einwendungen, die auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, werden im Erörterungstermin nicht behandelt. Findet ein Erörterungstermin nicht statt, so wird dies gesondert öffentlich bekannt gemacht. Sofern die Notwendigkeit besteht, die Erörterung an einem anderen Ort oder zu einem anderen Zeitpunkt durchzuführen, erfolgt eine gesonderte öffentliche Bekanntmachung.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung über den Antrag gemäß § 21a der 9. BImSchV öffentlich bekannt gemacht wird und die öffentliche Bekanntmachung die Zustellung der Entscheidung gemäß
§ 10 Abs. 8 des BImSchG ersetzen kann.

 

 

Cuxhaven, 22.09.2016 LANDKREIS CUXHAVEN
 

Der Landrat
In Vertretung
Jochimsen
Erster Kreisrat