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Aktuelles

 

22.09.2016

Windkraft Endspurt 2016

Gegenwärtig überarbeitet der Landkreis Cuxhaven den sachlichen Teilabschnitt Windenergie des Regionalen Raumordnungsprogrammes.

Parallel hierzu – von dem ein oder anderen auch schon wahrgenommen – laufen Genehmigungsverfahren für diverse Windkraftanlagen. Dabei ist die Beantwortung der Frage, ob die Entscheidung noch in 2016 oder erst später ergeht für die Betreiber und Investoren mit weitreichenden wirtschaftlichen Konsequenzen verbunden. Der Grund liegt, wie so oft, in einer Änderung der Rechtslage.

Zum 01.01.2017 ändert sich die Einspeisevergütung für die Erneuerbaren Energien. Aktuell gelten feste Förderhöhen. Die Betreiber einer Windkraftanlage oder eines Windparks können über 20 Jahre hinweg mit einer fixen, gesetzlich festgelegten Vergütung rechnen. Diese Einspeisevergütung läuft am 31.12.2016 aus. Für Erneuerbaren Energien, somit auch für die Windenergie, gilt ab dem 01.01.2017 das Ausschreibungsmodell. Die Höhe der Vergütung für Strom aus erneuerbarer Energie soll zukünftig stärker durch die Kräfte des Marktes geregelt werden. Ab 01.01.2017 werden jährlich bestimmte Mengen an Windkraftleistungen ausgeschrieben. Um diese Kontingente müssen sich die Betreiber jährlich neu bewerben, wenn sie Fördergelder erhalten wollen.

Von dieser neuen Regelungen gibt es nur wenige Ausnahmen. So gilt diese „alte“ Regelung für kleine Windkraftanlage bis 750 kW nicht. Ausgenommen sind ferner Windkraftanlagen, die bis Ende 2016 genehmigt wurden und spätestens 2018 in Betrieb gehen. Aus diesem Grund haben daher alle Akteure, die unmittelbar oder mittelbar von den Erträgen der Windkraftanlagen profitieren, ein massives wirtschaftliches Interesse daran, noch in 2016 eine Genehmigung zu erhalten.

So laufen aktuell beim Landkreis Cuxhaven 9 Verfahren auf Zulassung von Windparks in unterschiedlicher Größe. Darunter sind Verfahren die bereits längere Zeit anhängig sind, wie etwa die Windparks Bederkesa, Kürstedt, Odisheim oder Geversdorf/Oberndorf. In diesen „alten“ Verfahren versuchen die Antragsteller gegenwärtig, die Nachforderungen des Landkreises zu erfüllen. So werden u.a. in den Verfahren Geversdorf/Oberndorf, in dem bereits eine öffentliche Auslegung und ein Erörterungstermin stattfand, im anhängigen gerichtlichen Verfahren Unterlagen vom Antragsteller ein- und nachgereicht. In anderen Verfahren, wie etwa Odisheim oder Bederkesa und Kürstedt wurden die Antragsunterlagen soweit überarbeitet und ergänzt, dass diese nunmehr vollständig sind. Damit kann in diesen Verfahren jetzt oder in Kürze die öffentliche Auslegung beginnen.

Daneben gab oder gibt es auch Verfahren, bei denen erst Ende August 2016 die Anträge beim Landkreis Cuxhaven eingereicht wurden. Bei diesen Verfahren läuft aktuell die Prüfung der Vollständigkeit der Unterlagen. Nur wenn die Antragsunterlagen vollständig sind, können diese Verfahren fortgeführt werden.

Gegenwärtig sind Anträge für 44 Windkraftanlagen mit insgesamt 131,45 MW installierter Leistung in der Bearbeitung. Alle Mitarbeiter in den beteiligten Ämtern arbeiten gegenwärtig mit Hochdruck daran, noch in 2016 eine inhaltliche Entscheidung treffen zu können. Die Frage, ob und in welchem Umfang es sich in den einzelnen Verfahren um eine Genehmigung, Teilgenehmigung oder eine Versagung handeln wird, kann möglicherweise erst im Verlaufe des Dezembers 2016 beantwortet werden.

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven