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Aktuelles

 

21.12.2016

Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die hochpathogene aviäre Influenza, Festlegung eines Sperrbezirks und eines Beobachtungsgebiets

Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die hochpathogene aviäre Influenza, Festlegung eines Sperrbezirkes und eine Beobachtungsgebiets

Aufgrund § 52 der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung) vom 08. Mai 2013 (BGBl. I S. 1212) in der zur Zeit geltenden Fassung wird die Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die hochpathogene aviäre Influenza, Festlegung eines Sperrbezirkes und eines Beobachtungsgebietes vom 22.11.2016 aufgehoben.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Pflicht zur Aufstallung des Geflügels (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) gemäß der Aufstallungsverfügung vom 10.11.2016 bis zum 31.01.2017 bestehen bleiben wird.

Diese Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Die Allgemeinverfügung zur Einrichtung des Sperrbezirkes und des Beobachtungsgebietes und ihre Begründung können während der Öffnungszeiten im Veterinäramt des Landkreises Cuxhaven, Vincent-Lübeck-Str. 2, 27474 Cuxhaven oder im Internet unter www.landkreis-cuxhaven.de eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Verwaltungsgericht Stade, Am Sande 4a, 21672 Stade, Klage erheben.

Nähere Informationen erhalten Sie im Veterinäramt des Landkreises Cuxhaven, Vincent-Lübeck-Str. 2, 27474 Cuxhaven, Tel.-Nr. 04721/66-2132.

 

 

Cuxhaven, den 16.12.2016 LANDKREIS CUXHAVEN
  Der Landrat
  Im Auftrag
 

Dr. Voß