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Aktuelles

 

12.01.2017

Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz Errichtung und Betrieb von sieben Windenergieanlagen im Windpark Oberndorf, Samtgemeinde Land Hadeln, Landkreis Cuxhaven

Der Windpark Infrastruktur Oberndorf Intern GmbH & Co.KG, Alter Weg 23, 27478 Cuxhaven, wurde am 29.12.2016 der immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbescheid unter Ersetzung des Widerspruchsbescheides in Gestalt des Änderungsbescheides gemäß §§ 4 und 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die Errichtung und den Betrieb von sieben Windenergieanlagen im Windpark Oberndorf erteilt. Die Errichtung und der Betrieb der Windenergieanlagen wurde in der Gemarkung Oberndorf, Flur 2, Flurstücke 7 und 45 und Gemarkung Oberndorf, Flur 3, Flurstücke 44, 17, 50, 57 und 51 zugelassen.

Die Genehmigung erfolgte unter Aufnahme von Nebenbestimmungen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Landkreis Cuxhaven, 27474 Cuxhaven, Vincent-Lübeck-Straße 2, Widerspruch eingelegt werden.

Der Genehmigung ging ein Widerspruchs- und Klageverfahren zu der zuvor unter dem 15.09.2014 verfügten Ablehnung wegen Unvollständigkeit des Antrags voraus. Die Genehmigung ergeht unter Berücksichtigung der vom Verwaltungsgericht Stade im Rahmen des öffentlichen Erörterungstermins am 08.12.2016 geäußerten Rechts- und Fachansichten.

Eine Ausfertigung des gesamten Bescheides ist vom 13.01.2017 bis einschließlich zum 26.01.2017 zur Einsicht ausgelegt. Der Bescheid (inklusive der Begründung) kann im genannten Zeitraum bei den folgenden Stellen zu den angegebenen Zeiten eingesehen werden:

Landkreis Cuxhaven, Amt Bauaufsicht und Regionalplanung, Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven, Raum 322 (montags bis donnerstags von 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr)

Bürgerbüro der Samtgemeinde Land Hadeln, Hadler Platz 1, 21762 Otterndorf, zu den Öffnungszeiten: Montag und Mittwoch 08.30 – 14.00 Uhr, Dienstag, Donnerstag und Freitag 08.30 bis 12.30 Uhr, Dienstag und Donnerstag 14.00 – 17.30 Uhr

Bürgerbüro der Samtgemeinde Land Hadeln, Am Markt 1, 21781 Cadenberge zu den Öffnungszeiten: Montag – Freitag 08.00 bis 12.30 Uhr, Dienstag, Freitag 14.00 – 16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 – 18.00 Uhr

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

 

Nach der öffentlichen Bekanntmachung bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist (27.02.2017 um 24.00 Uhr) können der Bescheid und seine Begründung von denen, die Einwendungen erhoben haben, beim Landkreis Cuxhaven, Az.: 63 ImG 24/2012, 27470 Cuxhaven, schriftlich angefordert werden.

 

Cuxhaven, 03.01.2017 LANDKREIS CUXHAVEN
 

Der Landrat
In Vertretung
Jochimsen
Erster Kreisrat