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Aktuelles

 

12.01.2017

Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz Errichtung und Betrieb von acht Windenergieanlagen im Windpark Kührstedt-Alfstedt, Stadt Geestland, Landkreis Cuxhaven

Der Firma Windpark Infrastruktur Kührstedt-Alfstedt GmbH & Co.KG, Dorfstraße 43, 27624 Geestland wurde am 29.12.2016, ausgehändigt am 30.12.2016, der immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbescheid gemäß §§ 4 und 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die Errichtung und den Betrieb von acht Windenergieanlagen im Windpark Kührstedt-Alfstedt, Teilbereich Kührstedt erteilt. Die Errichtung und Betrieb der Windenergieanlagen wurde in der Gemarkung Kührstedt, Flur 101, Flurstück 4, Gemarkung Alfstedt, Flur 1, Flurstück 3, Gemarkung Kührstedt, Flur 101, Flurstück 6, Gemarkung Alfstedt, Flur 1, Flurstücke 49, 52, 24, 10 und 13/1 , zugelassen.

Die Genehmigung erfolgte unter Aufnahme von Nebenbestimmungen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Landkreis Cuxhaven, 27474 Cuxhaven, Vincent-Lübeck-Straße 2, Widerspruch eingelegt werden.

Eine Ausfertigung des gesamten Bescheides ist vom 13.01.2017 bis einschließlich zum 26.01.2017 zur Einsicht ausgelegt. Der Bescheid (inklusive der Begründung) kann im genannten Zeitraum bei den folgenden Stellen zu den angegebenen Zeiten eingesehen werden:

Landkreis Cuxhaven, Amt Bauaufsicht und Regionalplanung, Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven, Raum 322 (montags bis donnerstags von 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr)

Rathaus II der Stadt Geestland, Am Markt 8, 27624 Geestland, im Bürgerbüro während der Öffnungszeiten (montags, dienstags, donnerstags von 08:00 bis 18:00 Uhr, mittwochs und freitags von 08:00 bis 12:30 Uhr sowie am ersten Samstag im Monat von 08:00 bis 12:30 Uhr)

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

 

Nach der öffentlichen Bekanntmachung bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist (27.02.2017 um 24.00 Uhr) können der Bescheid und seine Begründung von denen, die Einwendungen erhoben haben, beim Landkreis Cuxhaven, Az.: 63 ImG 14/2015, 27470 Cuxhaven, schriftlich angefordert werden.

Cuxhaven, 03.01.2017 LANDKREIS CUXHAVEN
  Der Landrat
In Vertretung
Jochimsen
Erster Kreisrat