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Aktuelles

 

23.02.2017

Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung für die Errichtung und den Betrieb von acht Windenergieanlagen im Windpark Kührstedt-Alfstedt, Stadt Geestland, Landkreis Cuxhaven

Am 09.02.2017 wurde die sofortige Vollziehung der Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz vom 29.12.2016 - Az. 63 ImG 14/2015 - mit Ausnahme der Fundament- und Hochbauarbeiten an den Windkraftanlagen und mit Ausnahme von Kranstellflächen, die der statischen Prüfung bedürfen, angeordnet. Diese Entscheidung wird hiermit bekanntgegeben.

Cuxhaven, 09.02.2017 LANDKREIS CUXHAVEN
  Der Landrat
In Vertretung
Jochimsen
Erster Kreisrat