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Aktuelles

 

25.03.2017

Wahlbekanntmachung für den Wahlkreis 29 Cuxhaven - Stade II zur Wahl des 19. Deutschen Bundestages am 24. September 2017

1. Kreiswahlleiter 

Für die am 24. September 2017 stattfindende Wahl zum 19. Deutschen Bundestag ist Landrat Kai-Uwe Bielefeld für den Wahlkreis Nr. 29 Cuxhaven – Stade II zum Kreiswahlleiter berufen worden. Stellvertretender Kreiswahlleiter ist Kreisrat Friedrich Redeker. Zum Wahlkreis 29 Cuxhaven – Stade II gehören vom Landkreis Cuxhaven alle Städte, Gemeinden und Samtgemeinden und vom Landkreis Stade die Gemeinde Drochtersen sowie die Samtgemeinden Nordkehdingen und Oldendorf-Himmelpforten.

 2. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

Gemäß § 32 der Bundeswahlordnung (BWO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 2002 (BGBl. I S. 1376), zuletzt geändert durch Art. 1 der Verordnung vom 13. Mai 2013 (BGBl. I S. 1255), fordere ich hiermit dazu auf, Wahlvorschläge für die Bundestagswahl am 24. September 2017 frühzeitig einzureichen. Die Kreiswahlvorschläge für den Wahlkreis 29 Cuxhaven – Stade II müssen bei mir (Landkreis Cuxhaven, Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven) eingereicht werden. Die Landeswahlvorschläge sind bei der Niedersächsischen Landeswahlleiterin, Lavesallee 6, 30169 Hannover, einzureichen. Die Einreichungsfrist endet am

 Montag, den 17. Juli 2017, um 18:00 Uhr.

Kreiswahlvorschläge können von Parteien und Wahlberechtigten, Landeswahlvorschläge nur von Parteien eingereicht werden. Nach § 18 Abs. 2 des Bundeswahlgesetzes (BWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Juli 1993 (BGBl. I S. 1288, 1594), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 3. Mai 2016 (BGBl. I S. 1062), können Parteien, die im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl nicht aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren, als solche einen Wahlvorschlag nur einreichen, wenn sie 

spätestens am Montag, den 19. Juni 2017, 

dem Bundeswahlleiter (Statistisches Bundesamt, 65180 Wiesbaden) ihre Beteiligung an der Wahl schriftlich angezeigt haben und der Bundeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat. In der Anzeige ist anzugeben, unter welchem Namen sich die Partei an der Wahl beteiligen will. Die Anzeige muss von mindestens drei Mitgliedern des Bundesvorstandes, darunter die oder der Vorsitzende oder die oder der stellvertretende Vorsitzende persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Hat eine Partei keinen Bundesvorstand, so tritt der Vorstand der jeweils obersten Parteiorganisation an die Stelle des Bundesvorstandes. Die schriftliche Satzung und das schriftliche Programm der Partei sowie ein Nachweis über die satzungsgemäße Bestellung des Vorstands sind der Anzeige beizufügen (§ 18 Abs. 2 Sätze 2 bis 5 BWG). Eine Partei kann in jedem Wahlkreis nur einen Kreiswahlvorschlag einreichen (§ 18 Abs. 5 BWG). 

Kreiswahlvorschläge sollen gemäß § 34 Abs. 1 BWO nach dem Muster der Anlage 13 zur BWO eingereicht werden. Sie müssen enthalten: 

  • Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand, Geburtsdatum, Geburtsort und Anschrift (Hauptwohnung) der Bewerberin oder des Bewerbers, 
  • den Namen der einreichenden Partei und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese, bei anderen Kreiswahlvorschlägen deren Kennwort (§ 20 Abs. 3 BWG). 

Der Kreiswahlvorschlag soll ferner Namen und Anschriften der Vertrauenspersonen und deren stellvertretenden Vertrauenspersonen enthalten. 

Kreiswahlvorschläge von Parteien sind von mindestens drei Mitgliedern des Vorstandes des Landesverbandes, darunter die oder der Vorsitzende oder die oder der stellvertretende Vorsitzende, persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen. Hat eine Partei im Land keinen Landesverband oder keine einheitliche Landesorganisation, so müssen die Kreiswahlvorschläge von den Vorständen der nächstniedrigen Gebietsverbände, in deren Bereich der Wahlkreis liegt, persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Kreiswahlvorschläge der in § 18 Abs. 2 BWG genannten Parteien müssen außerdem von mindestens 200 Wahlberechtigten des Wahlkreises persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Kreiswahlvorschläge, die nicht von Parteien eingereicht werden, müssen ebenfalls von mindestens 200 Wahlberechtigten des Wahlkreises persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Kreiswahlvorschläge von Parteien dürfen erst nach Aufstellung der Bewerberin oder des Bewerbers durch eine Mitglieder- oder Vertreterversammlung unterzeichnet werden. Vorher geleistete Unterschriften sind ungültig. Die Wahlberechtigung der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein (§ 20 Abs. 2 Satz 2 BWG) und ist bei Einreichung des Kreiswahlvorschlages nachzuweisen. Die Unterschriften sind auf amtlichen Formblättern zu erbringen, die bei mir angefordert werden können.

Bei der Anforderung sind Familienname, Vorname und Anschrift (Hauptwohnung) der vorzuschlagenden Bewerberin oder des vorzuschlagenden Bewerbers sowie die Bezeichnung des Trägers des Wahlvorschlages anzugeben, bei Parteien deren Name und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese, bei anderen Kreiswahlvorschlägen deren Kennwort. Die Parteien haben ferner die Aufstellung der Bewerberin oder des Bewerbers in einer Mitglieder- oder Vertreterversammlung nach § 21 BWG zu bestätigen (§ 34 Abs. 4 Nr. 1 BWO). Gemäß § 34 Abs. 5 BWO sind den Kreiswahlvorschlägen folgende Unterlagen beizufügen: 

  • die Erklärung der vorgeschlagenen Bewerberin oder des vorgeschlagenen Bewerbers, dass sie oder er einer Aufstellung zustimmt und für keinen anderen Wahlkreis eine Zustimmung zur Benennung als Bewerberin oder Bewerber gegeben hat (Anlage 15 BWO),
  • eine Bescheinigung der zuständigen Gemeindebehörde, dass die vorgeschlagene Bewerberin oder der vorgeschlagene Bewerber wählbar ist (Anlage 16 BWO),
  • bei Kreiswahlvorschlägen von Parteien
    • eine Ausfertigung der Niederschrift über die Beschlussfassung der Mitglieder- oder Vertreterversammlung, in der die Bewerberin oder der Bewerber aufgestellt worden ist, im Falle eines Einspruchs nach § 21 Abs. 4 BWG auch eine Ausfertigung der Niederschrift über die wiederholte Abstimmung, mit der nach § 21 Abs. 6 Satz 2 BWG vorgeschriebenen Versicherung an Eides statt. (Niederschrift Anlage 17 und Versicherung an Eides statt Anlage 18 BWO),
    • eine Versicherung an Eides statt der vorgeschlagenen Bewerberin oder des vorgeschlagenen Bewerbers, dass sie oder er nicht Mitglied einer anderen als der den Wahlvorschlag einreichenden Partei ist (Anlage 15 BWO),
  • die erforderliche Zahl von Unterstützungsunterschriften nebst Bescheinigung des Wahlrechts der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner, sofern der Kreiswahlvorschlag von mindestens 200 Wahlberechtigten des Wahlkreises unterzeichnet sein muss (Anlage 14 BWO).

Hinsichtlich des Inhalts und der Form der Kreiswahlvorschläge weise ich im Übrigen auf die §§ 20 ff. BWG und § 34 BWO hin. Die für die Einreichung der Kreiswahlvorschläge erforderlichen Vordrucke sind bei mir (Kreiswahlleiter für den Wahlkreis 29 Cuxhaven – Stade II, Vincent-Lübeck-Str. 2, 27474 Cuxhaven, Telefon: 04721 - 662219, E-Mail: wahlen@landkreis-cuxhaven.de) erhältlich oder als ausfüllbare PDF-Dateien (mit Ausnahme der Anlage 21 BWO) im Internet unter www.landeswahlleiter.niedersachsen.de – dort unter „Bundestagswahl“ – zur Verfügung gestellt.

Vorsorglich weise ich darauf hin, dass die im Wahlverfahren vorgegebenen Fristen nur gewahrt sind, wenn die einzureichenden Unterlagen in Schriftform rechtzeitig vorgelegt werden. Die Schriftform ist nur gewahrt, wenn die einzureichenden Unterlagen persönlich und handschriftlich unterzeichnet sind und beim zuständigen Wahlorgan im Original vorliegen. Eine Möglichkeit, Kopien, Faxe oder sonst elektronisch übermittelte Unterlagen zu akzeptieren, besteht im Wahlrecht nicht; auch nicht, wenn in den Folgetagen das Original nachgeliefert werden sollte. Das Einreichen vollständiger Kreiswahlvorschläge vor Ablauf der Einreichungsfrist ermöglicht es, behebbare Mängel, die der Kreiswahlleiter im Rahmen seiner Vorprüfung feststellt, noch vor Fristablauf zu beseitigen. Es empfiehlt sich daher, Kreiswahlvorschläge mit allen erforderlichen Anlagen möglichst frühzeitig einzureichen.

 

Cuxhaven, 25.03.2017

Kreiswahlleiter
für den Wahlkreis 29 Cuxhaven - Stade II

 

Bielefeld
Landrat