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Aktuelles

 

31.03.2017

Bauamt des Landkreises warnt: Der Betrieb eines landwirtschaftlichen Lohnunternehmens ist nicht automatisch auf jedem Bauernhof möglich

In der jüngeren Vergangenheit wurden dem Landkreis Cuxhaven vermehrt landwirtschaftliche Lohnunternehmen angezeigt, die ihr Gewerbe auf ehemaligen Bauernhöfen im Kreisgebiet eingerichtet haben.

Die Umnutzung eines ehemals landwirtschaftlichen Betriebes in ein gewerbliches Lohnunternehmen ist eine genehmigungspflichtige Baumaßnahme, die oftmals mit großen rechtlichen Problemen verbunden ist. Eine derartige Genehmigung konnten viele Unternehmer nicht vorweisen.

Baumaßnahmen im Außenbereich sind nach dem Willen des Gesetzgebers für Landwirte privilegiert. Diese Vergünstigungen gelten jedoch nicht bei anderem Gewerbe, welches grundsätzlich im Außenbereich nicht genehmigungsfähig ist.

Hier beginnen die Probleme bereits. Wenn auch die Aufgaben, die von einem Lohnunternehmen ausgeführt werden durchaus vergleichbar sind mit denen, die ein Landwirt bei der Bewirtschaftung des eigenen Hofes zu erledigen hat, so werden beide doch vom Gesetzgeber anders beurteilt.

Ein Problem, das bereits zu mehreren Verfahren führte, in denen sich die Betreiber von Lohnunternehmen mit der Bauaufsichtsbehörde und dem Amt für Wasser und Abfallwirtschaft des Landkreises auseinandersetzen mussten.
Eine nachträgliche Genehmigung ist nicht in jedem Fall möglich, da die Hürden für Gewerbetreibende im Außenbereich sehr hoch sind. Im schlimmsten Fall ist die Untersagung der Nutzung des Betriebes durch die Bauaufsichtsbehörde notwendig. Ein Szenario, welches mit empfindlichen finanziellen Auswirkungen für den Betreiber einhergeht.

Der Landkreis Cuxhaven appelliert daher eindringlich an alle, die die Errichtung eines solchen Betriebes planen, sich bereits im Vorfeld mit dem Bauamt (Tel.: 04721 66-2470) in Verbindung zu setzen und umfassend zu informieren.

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven