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Aktuelles

 

10.11.2004

Landkreis hofft auf Versteigerungserlös

Nachdem das Amtsgericht Langen Herrn Dr. Florian Krayer am vergangenen Montag den Versteigerungszuschlag für die Ruinen-Brache am Ortsrand von Stotel erteilte
und den 15. Dezember 2004 als Termin zur Verteilung des Versteigerungserlöses bestimmt hat, beansprucht der Landkreis Cuxhaven den Großteil des Versteigerungserlöses.
Im Versteigerungstermin am 29.10.2004 gab Dr. Krayer das Höchstgebot für das Ruinengrundstück ab und erhielt am Montag, 08.11.2004, den Zuschlag.
Der Landkreis Cuxhaven ließ Ende 2001 den Hochhausklotz inmitten des Wohngebietes Hohes Feld für etwa 170.000,00 € abreißen. Im jetzt anstehenden Verteilungstermin, wo der so genannte Teilungsplan aufgestellt wird, macht der Landkreis Cuxhaven seinen Kostenersatzanspruch geltend. Von der in Insolvenz gegangenen Besitzerin, der Grundstücksgesellschaft Stotel, war nichts zu holen.
Fraglich ist allerdings, ob der Landkreis ohne weiteres den Rechtsstreit und die Abrisskosten mit dem Versteigerungserlös abdecken kann.
Kreisdezernent G. Jochimsen befürchtet, dass sich jetzt noch die Gerichte damit befassen müssen, ob der Versteigerungserlös dem Landkreis zusteht und ob es im Verteilungstermin zu einer Einigung über den Teilungsplan kommen wird. Dr. Krayer hat nicht nur den Versteigerungszuschlag erhalten. Mit der Dr. Krayer Grundbesitz KG verfügt er gleichfalls über eine eingetragene Grundschuld an dem Grundstück und betreibt aus diesem Recht gleichfalls die Zwangsversteigerung neben dem Landkreis Cuxhaven.
Bislang hat Dr. Krayer vergeblich die Vorrangstellung des Landkreises Cuxhaven aufgrund der durchgeführten Gefahrenabwehr (Hochhausabriss) nach einer alten, noch gültigen Rechtsgrundlage, dem Preußischen Allgemeinen Landrecht, angegriffen. Wenn der Landkreis Cuxhaven sich nicht auf dieses Recht berufen könnte, so wäre er lediglich durch eine nachrangige Sicherungshypothek hinsichtlich der geltend gemachten Forderung gesichert. Im Ergebnis dürfte der Versteigerungserlös dann an Dr. Krayer fließen und der Landkreis auf seinen Kosten sitzen bleiben. Die Kosten müssten sich notfalls das Land Niedersachsen, der Kreis und die Gemeinde Loxstedt teilen.