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Aktuelles

 

15.12.2004

Neues Normenwerk im Betonbau

Die im Baugenehmigungsverfahren einzureichenden Bauvorlagen - u.a. Standsicherheitsnachweise - werden größtenteils noch nach der zur Zeit gültigen Betonbaunorm (DIN 1045, Ausgabe Juli 1988) angefertigt.
Im Zuge der Europäisierung der deutschen Normen wird nun zum 01.01.2005 eine an die Europanormen angelehnte neue Betonbaunorm (DIN 1045-1, Ausgabe Juli 2001) verbindlich.
Für Architekten und Bauingenieure bedeutet das eine Umstellung der bisher angefertigten Nachweise auf ein neues Verfahren.
Ab Januar 2005 darf nur noch nach neuem Normenwerk geplant werden. Eine Anwendung des alten Normenwerkes ist für die Ausführung von Baumaßnahmen nach dem 01.01.2005 nur möglich, wenn die Planung nach dem alten Normenwerk bis Ende 2004 erfolgte.
Weitere Informationen erteilt das Bauaufsichtsamt der Kreisverwaltung unter Tel. 04721/66-2464.