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Aktuelles

 

12.05.2005

Kreishaushalt 2005 nur mit Auflage genehmigt

Der Haushalt des Landkreises Cuxhaven für das laufende Haushaltsjahr ist kürzlich vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport genehmigt worden.

„Der MI hat die Genehmigung in Anbetracht der kritischen Haushaltslage und der eingeschränkten Leistungsfähigkeit des Landkreises nur unter Zurückstellung erheblicher Bedenken erteilt“, berichtete Landrat Kai-Uwe Bielefeld. Von einer Beanstandung oder einer Versagung der Genehmigung habe der MI nur aus Gründen der Verhältnismäßigkeit abgesehen. Sie sei dafür aber mit den Auflagen verbunden worden:

  1. Zur Reduzierung des strukturellen Defizits im Haushaltsjahr 2005 eine hauswirtschaftliche Sperre nach § 29 GemHVO anzuordnen und die Einwilligung zur Inanspruchnahme von Ausgabeansätzen restriktiv zu handhaben.
  2. Das Haushaltskonsolidierungskonzept unter Festlegung des Konsolidierungsvolumens für das Haushaltsjahr 2006 und für den Finanzplanungszeitraum weiterzuentwickeln.

Daneben bedürfen die in dem Haushaltskonsolidierungskonzept 2005 beschriebenen globalen Maßnahmen der Konkretisierung und der Festlegung realisierbarer Einsparpotentiale. Die im Haushaltskonsolidierungskonzept vorgesehene Verringerung des Zuschussbedarfes für den Flughafen Nordholz ist zu konkretisieren mit dem Ziel einer Begrenzung auf das zu leistende Minimum. Die Erfüllung der Auflagen werde der MI in dem Genehmigungsverfahren zum Haushalt 2006 würdigen.

Die Haushaltssatzung sei nach der erforderlichen Bekanntmachung und öffentlichen Auslegung am 04. 05.2005 in Kraft getreten. Um das strukturelle Defizit und den Kreditbedarf zu senken, habe er zum gleichen Zeitpunkt eine haushaltswirtschaftliche Sperre gem. § 29 GemHVO verfügt.

„Die Anordnung einer hauswirtschaftlichen Sperre sei eine einschneidende, aber in Anbetracht der kritischen Haushaltslage und der eingeschränkten Leistungsfähigkeit des Landkreises unvermeidliche Maßnahme“, erklärte Bielefeld. Sie sei aber weniger gravierend als eine Beanstandung oder eine Versagung der Haushaltsgenehmigung, die die Kommunalaufsicht alternativ in Erwägung gezogen hatte. Für den Landkreis bedeute dies, dass zurzeit nur Ausgaben geleistet werden dürfen, zu deren Leistung er rechtlich verpflichtet sei oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar seien. Alle anderen Ausgaben bedürfen einer besonderen Freigabe. Gleichzeitig sei eine Wiederbesetzungssperre verhängt worden. Frei werdende Stellen dürfen künftig grundsätzlich nicht vor Ablauf von vier Monaten wiederbesetzt werden.

Die Kreiseinwohner müssten sich bei der Umsetzung dieser Anordnungen auf eine Abkehr vom bisherigen Standard und eine Einschränkung des gewohnten Services einstellen. Die Finanzkrise werde damit spürbare Auswirkungen zeigen.

Autor/in: PresseInformationsDienst des Landkreises Cuxhaven