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Aktuelles

 

27.05.2005

Landkreis vollstreckt zukünftig mit Parkkrallen

Der Landkreis Cuxhaven wird seine Haltung gegenüber säumigen Schuldnern verschärfen und seine beiden Vollstreckungsbeamten kurzfristig mit Parkkrallen ausrüsten.

Wie Erfahrungen anderer Gemeinden, Städte und Landkreise bundesweit gezeigt haben, sind durch den Einsatz entsprechender Wegfahrsperren zwar keine Einnahmeerhöhungen zu erzielen, die Zahlungsmoral hingegen wird durch dieses rechtlich zulässige Mittel jedoch erheblich gesteigert.

Dabei sind die Fahrzeugsperrungen nicht abhängig davon, dass es sich um „fahrzeugbedingte“ Forderungen des Landkreises, wie z.B. aus den Bereichen Zulassungs-, Führerschein- oder Ordnungswidrigkeitenwesen handelt. Vielmehr entscheiden die Vollstreckungsbeamten individuell, bei welchem Schuldner zum „Mittel Parkkralle“ gegriffen wird.
Nach Übersendung des bisherigen Mahnschreibens folgt bei Nichtbegleichung der Forderung innerhalb einer festgesetzten Frist eine „Vollstreckungsankündigung mit Terminfestsetzung“. Dieser Vordruck wird bei den Schuldnern, denen eine Sperrung ihres Fahrzeuges droht, mit einem entsprechenden farbigen Hinweisstempel versehen.
Sollte der geschuldete Betrag bis zu dem festgesetzten Termin nicht beglichen worden sein, montiert der zuständige Vollstreckungsbeamte vor Ort die Wegfahrsperre am Fahrzeug und befestigt an der Fahrertür einen auffälligen Aufkleber, mit dem nochmals auf die Sperrung hingewiesen wird.

Sollte der geschuldete Betrag nach Ablauf einer bestimmten Frist immer noch nicht ausgeglichen sein, droht das Abschleppen und die Versteigerung des Fahrzeuges auf Kosten des Schuldners.



Autor/in: PresseInformationsDienst des Landkreises Cuxhaven