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Aktuelles

 

15.10.2007

Bauaufsichtsbehörde schließt illegale Lokalität –
Verwaltungsgericht bestätigt den schnellen Eingriff

Die Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Cuxhaven versteht sich als Dienstleister für die Region. Denn jedes Bauvorhaben, das mit Unterstützung des Bauamtes auf den Weg gebracht werden kann, freut nicht nur die Bauherren, sondern hilft auch den am Bau beteiligten Handwerkern und Unternehmen.

Die Bauverwaltung im Kreishaus ist daher selbst nicht glücklich, wenn das geltende Recht manchmal dazu führt, dass sie den Bürgerinnen und Bürgern ihre Bauwünsche nicht erfüllen kann.

Richtig ärgerlich wird es aber, wenn sich Bauherren über das Recht bewusst hinwegsetzen und trotz eines abgelehnten Bauantrages ihr Vorhaben dennoch in die Tat umsetzen.

Zu einer solchen Situation kam es zuletzt in der vergangenen Woche, als versucht wurde, in einem Wohn- und Geschäftshaus Räume für eine unzulässige kommerzielle Lokalität zu nutzen, obwohl der Landkreis einen entsprechenden Bauantrag bereits im Sommer rechtskräftig ablehnen musste. Nun erhielt die Bauaufsichtsbehörde den Hinweis auf eine Internet-Annonce, in der eine gewerbliche Veranstaltung in dem nicht genehmigten Gebäudeteil beworben wurde. Das Bauamt reagierte sofort – und versiegelte die Räumlichkeiten, um der rechtswidrigen Nutzung einen Riegel vorzuschieben.

„Es ist – schon im Interesse aller rechtstreuen Bürger –unakzeptabel, wenn Einzelne das Recht in ihre Hand nehmen und versuchen, ihren Willen auch gegen die berechtigten Interessen von Nachbarn durchzudrücken.“ findet Erster Kreisrat Günter Jochimsen. „Wer sich sogar über rechtskräftige Entscheidungen hinwegsetzt und meint, er könne sein Vorhaben dennoch unbehelligt umsetzen, zwingt uns zum Handeln.“ So ließen die Betroffenen auch im konkreten Fall dem Landkreis gar keine andere Wahl, als einzuschreiten und die Räumlichkeiten zwangsweise zu versiegeln.
„Der Ehrliche ist bei uns nicht der Dumme.“ fasst Günter Jochimsen zusammen. Werde der Landkreis gezwungen, so werde er auch künftig gegen eklatante Rechtsverstöße einschreiten. „Schon deshalb, damit sich niemand gegenüber den rechtstreuen Bürgerinnen und Bürgern einen unzulässigen Vorteil verschaffen kann.“

Das schnelle und vielleicht auch ungewöhnlich harte Einschreiten des Landkreises ist im Nachhinein gerichtlich bestätigt worden: Das Verwaltungsgericht Stade wies am Montagabend einen Eilrechtsschutzantrag dieses Bauherrn ab.