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Aktuelles

 

07.11.2007

Rechtlich ist der Weg für Baubeginn geschaffen

Nur drei Wochen nach Antragstellung konnte der Landkreis Cuxhaven die Plangenehmigung für den Neubau eines Kreisverkehrsplatzes an der Kreuzung L 119/ L135 in Holßel erteilen.

Die Notwendigkeit der Baumaßnahme ergibt sich aus der verkehrlichen Überlastung des überplanten Knotenpunktes L119/ L135. Hierauf weisen die Samtgemeinde Land Wursten sowie die Stadt Langen bereits seit Jahren ausdrücklich hin. Verkehrsuntersuchungen aus den Jahren 2003 und 2004 (Fortschreibung) bestätigen diesen Hinweis. Auch wenn es in den zurückliegenden drei Jahren keine Auffälligkeiten gab, zählt der Knotenpunkt zu einer so genannten Unfallhäufungsstelle. Die Leistungsfähigkeit des Verkehrsknotens ist insbesondere zu den Hauptverkehrszeiten häufig bis an die Grenzen ausgereizt und an den Wochenenden überschritten.
Mit Umsetzung der Baumaßnahme wird die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes wesentlich verbessert. Ferner wird die Kreuzung als potentielle Gefahrenstelle entschärft.
Die rechtliche Hürde wurde mit Abschluss des notwendigen straßenrechtlichen Verfahrens nunmehr genommen. Entsprechend dem Antrag vom 04.10.2007 der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr wurde seitens des Landkreises die Plangenehmigung für den Ausbau des Knotenpunktes L119/ L135 zu einem Kreisverkehrsplatz mit Datum vom 26.10.2007 erteilt. Aufgrund einer guten Vorarbeit aller am Verfahren beteiligten Stellen konnte das Verfahren schlank und vor allem schnell zum Abschluss gebracht werden.
Soweit dem Landkreis bekannt, sollen Haushaltsmittel des Landes für den Ausbau für 2008 eingeplant werden.

Zum Download der Grafik in Originalgröße folgen Sie bitte folgendem Link: Kreisverkehrsplatz Holßel