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Aktuelles

 

09.01.2008

Nutzung von gepflasterten Flächen für die Lagerung von Silage

Der Niedersächsische Umweltminister hat die Möglichkeit der nachträglichen Legalisierung bestehender Silagelage-rungen auf gepflasterten Flächen jetzt geregelt.
Unverändert zur bisherigen Genehmigungspraxis müssen Silagelagerflächen so beschaffen sein und betrieben wer-den, dass wassergefährdende Stoffe (Silagegär- und –sickersäfte) nicht unkontrolliert austreten können. Sie müs-sen dicht und gegen die zu erwartenden mechanischen, thermischen und chemischen Einflüsse hinreichend wider-standsfähig sein.
Für gepflasterte Flächen die nachweislich vor dem 01.12.2007 hergestellt waren besteht nun die Möglichkeit die nachträgliche Baugenehmigung zu beantragen. Diese Flächen müssen der Lagerung von Silage für Futterzwecke in der Viehhaltung dienen und spezielle, wasserrechtliche Gesichtspunkte berücksichtigen. Der Zeitraum für eine nachträgliche Antragsstellung zur Genehmigung illegaler, gepflasterter Silagelagerflächen ist auf zwölf Monate be-grenzt. Es gilt das Datum des Antrags. Detailinformationen erteilt der Landkreis Cuxhaven im Amt Bauaufsicht und Regionalplanung und im Amt Wasser- und Abfallwirtschaft. Die Landvolkverbände in Hadeln und Wesermünde sowie die Landwirtschaftskammer mit der Außenstelle in Bremer-vörde beraten ebenfalls.

Quelle: Foto: www.pixelio.de