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Aktuelles
09.01.2008
Nutzung von gepflasterten Flächen für die Lagerung von Silage
Der Niedersächsische Umweltminister hat die Möglichkeit der nachträglichen Legalisierung bestehender Silagelage-rungen auf gepflasterten Flächen jetzt geregelt.
Für gepflasterte Flächen die nachweislich vor dem 01.12.2007 hergestellt waren besteht nun die Möglichkeit die nachträgliche Baugenehmigung zu beantragen. Diese Flächen müssen der Lagerung von Silage für Futterzwecke in der Viehhaltung dienen und spezielle, wasserrechtliche Gesichtspunkte berücksichtigen. Der Zeitraum für eine nachträgliche Antragsstellung zur Genehmigung illegaler, gepflasterter Silagelagerflächen ist auf zwölf Monate be-grenzt. Es gilt das Datum des Antrags. Detailinformationen erteilt der Landkreis Cuxhaven im Amt Bauaufsicht und Regionalplanung und im Amt Wasser- und Abfallwirtschaft. Die Landvolkverbände in Hadeln und Wesermünde sowie die Landwirtschaftskammer mit der Außenstelle in Bremer-vörde beraten ebenfalls.
Quelle: Foto: www.pixelio.de