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Aktuelles

 

13.10.2004

Anträge auf Arbeitslosengeld II werden nur zögerlich gestellt
Landkreis Cuxhaven weist auf mögliche Einstellung der Leistung hin

Die von den Sozialämtern im Landkreis versandten Anträge auf das ab 01.01.05 zu gewährende ALG II finden bei den Betroffenen offensichtlich noch nicht die gebührende Beachtung.
Die erforderliche Antragsabgabe verläuft bisher eher zögerlich.

Allein für den Bereich der Stadt Cuxhaven/Nordholz haben trotz einer schriftlichen Erinnerung bisher ca. 400 Personen (36%) in keiner Weise reagiert. Auch in den Sozialämtern der Gemeinden wird größtenteils eine schleppende Antragsabgabe registriert.

Der Landkreis weist eindringlich darauf hin, dass ohne vollständige Antragsabgabe eine Gewährung von Leistungen ab dem 01.01.2005 nicht möglich ist.

Die Sozialhilfegewährung nach altem Recht und alle damit einhergehenden Zahlungen, wie Miete, Strom, Krankenversicherungsbeiträge etc. muss zum 31.12.04 eingestellt werden!

Um Ende des Jahres einen reibungslosen Übergang von der Sozialhilfe zu den neuen Leistungen nach dem ALG II gewährleisten zu können, ist es unabdingbar, dass bis Ende Oktober eine Antragsabgabe mit den zuständigen Sozialämtern terminiert wird.

Ohne Vorliegen eines Antrages auf die ALG II-Leistungen kann keine finanzielle Unterstützung erfolgen, da die Vorleistungspflicht des Sozialhilfeträgers ab 01.01.05 entfällt.