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Aktuelles

 

13.10.2004

Windpark Lamstedt
Windpark muss um zwei Anlagen reduziert werden

Dem Landkreis liegt der Antrag für den Windpark Lamstedt über die Erstellung von 14 Windkraftanlagen vor.
Nachdem die Gemeinde ihre Bebauungsplanung eingestellt hat, ist über den Antrag als sogenanntes privilegiertes Außenbereichsvorhaben nach § 35 BauGB vom Landkreis Cuxhaven zu entscheiden. Probleme ergeben sich insbesondere im Hinblick auf den Denkmalschutz zum Gut Haneworth. Gutshaus, Park, die den Park anschließende Waldparzelle und die Zufahrtsallee sind als Gruppe baulicher Anlagen in das Verzeichnis der Kulturdenkmale des Landes Niedersachsen aufgenommen.
Für die Beurteilung des Vorhabens in denkmalrechtlicher Hinsicht hatte der Landkreis eine Visualisierung nachgefordert, die die Denkmalanlage in Verbindung mit dem geplanten Windpark aus mehreren Perspektiven als Fotomontage darstellt. Diese Fotomontage ist nun von einer eigens hierfür gebildeten Kommission innerhalb des Landkreises Cuxhaven ausgewertet worden. Als Ergebnis ist festzustellen, dass die zwei nächstgelegenen Anlagen zum Gut Haneworth das Denkmal im Sinne des § 8 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes beeinträchtigen und nicht zur Ausführung gelangen können. Bei diesen beiden Anlagen handelt es sich um Anlagen, die nur einen Abstand von 300 bzw. 400 m zur Waldparzelle haben. Der Beeinträchtigung der weiter südlichen Windenergieanlagen auf das Denkmalensemble ist dagegen nur untergeordnete Bedeutung beigemessen worden.
Damit sieht Baudezernent Günter Jochimsen gute Chancen, dass der Windpark Lamstedt in den nächsten Monaten genehmigt werden kann.
Für den angrenzenden Windpark Mittelstenahe steht die Vorlage der Visualisierung noch aus.