Seiteninhalt

Pressearchiv

09.01.2017

Sieben Genehmigungsanträge vor Jahreswechsel beschieden

Am 30.12.2016 hat der Landkreis Cuxhaven in sechs Antragsverfahren immissionsschutzrechtliche Genehmigungen erteilt.

Genehmigt wurden der
- Repoweringsantrag Bramstedt-Wittstedt
- Genehmigungsantrag Kührstedt/Alfstedt
- Genehmigungsantrag Bederkesa
- Genehmigungsantrag Odisheim
- Änderungsantrag Geversdorf
- Änderungsantrag Oberndorf


Wenige Tage vor Weihnachten war der Repoweringantrag für Kehdingbruch genehmigt worden.


Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landkreises haben vor und zwischen den Weihnachtstagen teilweise bis spät in die Nacht an den anhängigen Genehmigungsverfahren gearbeitet. Da das EEG sich zur Jahreswende grundlegend ändert, war es dem Landkreis Cuxhaven wichtig, die Verfahren, die bescheidungsfähig waren, noch im Jahr 2016 abzuschließen. Diese Mammutaufgabe war nur möglich, weil sämtliche Mitarbeiter ihre eigenen Belange zugunsten des Abschlusses der Verfahren auch über die Weihnachtstage zurückgestellt haben.

 
Zu den einzelnen Windparks ist folgendes stichwortartig anzumerken:

 
- Repoweringsantrag Bramstedt-Wittstedt: Ein Unternehmen mit Sitz in Dänemark wollte eine Windpark repowern und insgesamt 4 WEAs mit jeweils 3,0 MW austauschen. Im Gegenzug werden 5 Altanlagen abgebaut.

 
- Genehmigungsantrag Kührstedt/Alfstedt: Ein Verfahren, dass im Jahre 2012 anhängig wurde und seither bearbeitet wurde. Im Verfahren mussten umfangreiche Nachforderungen erhoben werden. Auf Grund der Änderungen im Regionalen Raumordnungsprogramm mussten Standorte für Windkraftanlagen verschoben werden, was in 2015 zur Einreichung überarbeiteter Antragsunterlagen führte. In diesem Verfahren waren u.a. avifaunistische Fragestellungen z.B. zum Seeadler zu klären. Am 30.12.2016 wurden schließlich 8 WEA mit jeweils 3,2 MW genehmigt.

- Genehmigungsantrag Bederkesa: Ebenfalls ein Verfahren, dass bereits seit 2012 anhängig war, aber zunächst auf Antrag des Antragstellers ruhend gestellt wurde, da die Gemeinde beabsichtigte, eine Bebauungsplan aufzustellen. Um diese Planungsabsicht nicht zu durchkreuzen verständigte sich der Landkreis und Antragsteller darauf, die Bearbeitung auszusetzen. Erst nachdem die Gemeinde diese Planungen aufgab, konnte im April/Mai 2016 die Bearbeitung wieder aufgenommen werden. Geänderte Antragsunterlagen wurden eingereicht. Auch in diesem Verfahren waren u.a. naturschutzrechtliche und immissionsschutzrechtliche Fragestellungen zu prüfen und zu entscheiden. Schließlich wurden 5 WEA mit jeweils 3,2 MW am 30.12.2016 genehmigt.


- Genehmigungsantrag Odisheim: Der Windpark Odisheim liegt auf dem Gebiet der Samtgemeinde Land Hadeln. Erschlossen wird er jedoch über das Gebiet der Gemeinde Stinstedt, in der Samtgemeinde Börde Lamstedt. Dieses Verfahren war u.a. von kommunalen Streitigkeiten geprägt. Zwischen der Mitgliedsgemeinde Stinstedt und der Börde Lamstedt bestand und besteht keine Einigkeit darüber, ob das Einvernehmen in dem Verfahren erteilt werden soll. Während die Mitgliedsgemeinde im Rat beschlossen hatte, das Einvernehmen zu erteilen, sah die Samtgemeinde weiterhin nicht die Voraussetzungen für das Erteilen des Einvernehmens als gegeben an. Daher musste der Landkreis im Verfahren eine Entscheidung treffen und ersetzte das bisher verweigerte Einvernehmen in der Genehmigungsentscheidung. Am 30.12.2016 wurde die Genehmigung zur Errichtung von 3 WEA mit jeweils 3,4 MW erteilt.


- Änderungsantrag Geversdorf: Ursprünglich war der Genehmigungsantrag für den Windpark Geversdorf im Jahre 2014 vom Landkreis Cuxhaven wegen unzureichender Antragsunterlagen versagt worden. Die seinerzeit zur Genehmigung eingereichten Unterlagen waren in naturschutzrechtlicher Hinsicht zu beanstanden. Da die Antragsteller die Unterlagen nicht nachbesserten, wurde die Genehmigung versagt. Gegen diese Entscheidung legte der Antragsteller Widerspruch ein und erhob beim Verwaltungsgericht in Stade Klage. Im laufenden Widerspruchs- und Klageverfahren besserte sodann der Antragsteller die Antragsunterlagen nach, so dass einige Tage vor dem Verhandlungstermin, den das Verwaltungsgericht auf den 08.12.2016 bestimmte, ein Abhilfebescheid, d.h. Genehmigungsbescheid, erlassen werden konnte. Dieser Abhilfebescheid war Gegenstand des gerichtlichen Erörterungstermins am 08.12.2016. In dem 6 stündigen Erörterungstermin konnten unter Beteiligung des Verwaltungsgerichts weitere, noch strittige Punkte des Abhilfebescheides zwischen dem Landkreis und dem Antragsteller geklärt werden, so dass auf Grundlage dieses Erörterungstermins am 30.12.2016 ein Änderungsbescheid erlassen wurde. In den noch weiterhin strittigen Punkten wird das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Stade Mitte April 2017 fortgeführt. Mit der Änderungsgenehmigung vom 30.12.2016 wurde die Errichtung von 5 WEA mit jeweils 3,2 MW zugelassen.

 
- Änderungsgenehmigung Oberndorf: Parallel zu dem Verfahren lief das Verfahren Oberndorf. Auch in diesem Verfahren war zunächst ein Versagungsbescheid erlassen worden, der dann Gegenstand eines Widerspruchs- und Klageverfahrens war. Gemeinsam mit dem Verfahren Geversdorf wurde dieses Verfahren am 08.12.2016 vor dem Verwaltungsgericht Stade erörtert. Auf Grundlage dieser Erörterung hat der Landkreis Cuxhaven die Änderungsgenehmigung am 30.12.2016 erlassen. Auch dieses Verfahren wird hinsichtlich der weiterhin strittigen Punkte Mitte April vor dem VG Stade fortgeführt. Mit der Änderungsgenehmigung wurde in diesem Verfahren die Errichtung von 8 WEA mit jeweils 3,4 MW zugelassen.

 
- Repoweringantrag Kehdingbruch: Wenige Tage vor Weihnachten konnte bereits der Antrag für das Repowern des Windparks Kehdingbruch erteilt werden. Mit dieser Genehmigung wurden 4 WEA mit jeweils 2,3 MW beantragt. Im Gegenzug sollen ebenfalls 4 WEA mit jeweils 1,5 MW zurückgebaut werden.

 
Mit diesen Genehmigungen hat der Landkreis im Dezember 2016 insgesamt die Errichtung von 36 WEA mit einer Gesamtleistung von 113 MW genehmigt. Gleichzeitig werden 12 MW zurückgebaut, so dass nach Errichtung der WEA ein bereinigter Ertragszuwachs von 101 MW mit den Genehmigungen ermöglicht wird.

 
In 2016 nicht mehr abschließend bearbeitet werden konnten die Verfahren für die Windparks Holßel-Neuenwalde mit 3 WEA und jeweils 2,35 MW, Windpark Sievern mit 3 WEA und jeweils 3,2 MW bei gleichzeitigem Rückbau von zwei Anlagen sowie Nordleda mit 6 WEA zu jeweils 3,2 MW. In diesen Verfahren, die erst Ende August bzw. Mitte September 2016 eingereicht wurden, konnten zwar bereits Vorprüfungen erfolgen. Die Zeit reichte jedoch nicht aus, dieses Verfahren abschließend zu bearbeiten. Diese Verfahren werden in 2017 fortgeführt.