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Informationen zur Jugendschöffenwahl 2023

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Jugendschöffinnen und -schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 neu gewählt. Auch in unserem Landkreis werden Frauen und Männer gesucht, die dieses Ehrenamt an den Amtsgerichten Geestland, Otterndorf und Cuxhaven und am Landgericht Stade übernehmen möchten. Bewerbungen nimmt das Jugendamt des Landkreises entgegen.

Jugendschöffinnen und -schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen/Richter für die Rechtsprechung in Jugendstrafsachen. Sie bringen ihre Lebens- und Berufserfahrung in die Entscheidungen ein und tragen damit - als Teil der vom Volk ausgehenden Staatsgewalt nach Art. 20 des Grundgesetzes - zu einer lebensnahen Wahrheits- und Rechtsfindung bei. Bei der Urteilsfindung haben sie das gleiche Stimmrecht wie Berufsrichterinnen und Berufsrichter. Das Jugendschöffenamt ist damit ein ungewöhnlich interessantes Ehrenamt mit besonderer Verantwortung.

Jugendhilfeausschuss stellt Vorschlagslisten auf

Gewählt werden die Jugendschöffinnen und –schöffen durch die Schöffenwahlausschüsse bei den Amtsgerichten für jeweils fünf Jahre. Es ist Aufgabe des Jugendhilfeausschusses des Landkreises Cuxhaven, dafür Vorschlagslisten aufzustellen. Keine leichte Aufgabe, sollen diese Listen doch mindestens doppelt so viele Kandidaten enthalten, wie Jugendschöffinnen und -schöffen benötigt werden, um dem Wahlausschuss überhaupt eine Wahl zu ermöglichen. Bewerbungen um die Aufnahme in die Vorschlagsliste sind daher schon aus diesem Grund sehr willkommen.

Lebenserfahrung, Menschenkenntnis und Erfahrung mit Jugendlichen

Gesucht werden Menschen, die im Landkreis Cuxhaven wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sind und über Lebenserfahrung, Menschenkenntnis und besondere Erfahrung im Umgang mit Jugendlichen verfügen. Die deutsche Staatsangehörigkeit und gute Kenntnisse der deutschen Sprache werden vorausgesetzt.

Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art werden dagegen nicht erwartet. Im Gegenteil: Wer hauptberuflich in oder für die Justiz tätig ist – neben Richterinnen und Richtern z.B. Rechtsanwältinnen und -anwälte, Bewährungshelferinnen und -helfer, oder Bedienstete im Polizei- oder Strafvollzugsdienst - darf dieses Ehrenamt nicht ausüben. Religionsdienerinnen und -diener sollen ebenfalls nicht zu Jugendschöffinnen und -schöffen gewählt werden.

Wer zur Jugendschöffin oder zum -schöffen gewählt wird, ist grundsätzlich auch verpflichtet, an den für sie oder ihn vorgesehenen Hauptverhandlungen teilzunehmen. Neben den Jugendhauptschöffinnen und -schöffen wählen die Schöffenwahlausschüsse aus den Vorschlagslisten jedoch auch die Jugendersatzschöffinnen und –schöffen. Sie treten dann an die Stelle der Jugendhauptschöffinnen und -schöffen, wenn diese aus nachvollziehbaren Gründen nicht zur Verfügung stehen.

Bewerbung beim Jugendamt

Eine Bewerbung um Aufnahme in die Vorschlagsliste für Personen mit Interesse für dieses Ehrenamt ist möglich und wird gerne entgegengenommen.

Interessierte richten Ihre Bewerbung bis zum 01.04.2023 an das Jugendamt des Landkreises Cuxhaven, Tel.: 04721 66-2826, E-Mail: k.kluwe@landkreis-cuxhaven.de

Ein Bewerbungsformular finden Sie hier.

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06.12.2022