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Jugendhilfeplanung
Die Hauptaufgabe der Jugendhilfe ist die Herstellung bzw. Sicherung von positiven Lebensbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien. Dabei kommt der Jugendhilfeplanung, die im Kinder- und Jugendhilfegesetz als verbindlicher und kontinuierlicher Prozess gesetzlich verankert ist, eine wichtige Funktion zu. Das Gesetz schreibt konkret vor:
- den Bestand an Einrichtungen und Diensten festzustellen;
- den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen für einen mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln und
- die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu planen.
Die freien Träger der Jugendhilfe sind frühzeitig zu beteiligen.
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