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27.10.2020

Aktuelle Informationen des Landkreises Cuxhaven zum Thema "Corona-Virus"

Stand: Dienstag, 27.10.2020, 08:00 Uhr

Aktuelle Zahl der Infektionen:

Anzahl der bestätigten Infektionen: 582 Personen
(+2 im Vergleich zur letzten Meldung)
Anzahl ohne akute Infektion: 457 Personen
(+7 im Vergleich zur letzten Meldung)
Anzahl der Todesfälle: 24 Personen
(keine Veränderung zur letzten Meldung)
Anzahl der akuten Infektionen: 101 Personen
(+2/-7 im Vergleich zur letzten Meldung)
   
Anzahl der stationär Behandelten: 5 Personen
(keine Veränderung zur letzten Meldung)
Davon intensiv-medizinisch Behandelte: 1 Person
(keine Veränderung zur letzten Meldung)
   
Quote der Neuinfektionen
pro 100.000 Einwohnerinnen/ Einwohner:
43,93
   

Auflistung nach Gemeinden

  Summe Keine akute
Infektion mehr
Akute
Infektion
Verstorben
Gem. Beverstedt 13 11 1 1
SG Börde Lamstedt 9 6 2 1
Gem. Hagen i. Br. 61 50 9 2
SG Hemmoor 35 31 4 0
SG Land Hadeln 57 39 18 0
Gem. Loxstedt 39 27 11 1
Gem. Schiffdorf 76 62 (+2) 12 (-2) 2
Stadt Cuxhaven 164 (+1) 127 (+4) 29 (-4/+1) 8
Stadt Geestland 94 (+1) 82 (+1) 3 (+1/-1) 9
Gem. Wurster Nordseeküste 22 11 11 0
Schiffe (Mein Schiff 3 / Polonus / Ella F) 12 11 1 0
Gesamt 582 (+2)
457 (+7)
101 (+2/-7)
24

Entwicklung der letzten sieben Tage

Datum Infektionsquote Neuinfektionen
20.10.2020 19,69 +0
21.10.2020 22,72 +14
22.10.2020 19,19 +8
23.10.2020 28,28 +21
24.10.2020 30,30 +15
25.10.2020 41,91 +25
26.10.2020 42,92 +2
27.10.2020 43,93 +2
Gesamt: +87
Einwohnende 198.038
Quote Neuinfektionen pro 100.000 Einw. 43,93

Richtiges Verhalten als Kontaktperson

Wer als Kontaktperson der Kategorie I einer mit Covid-19 Infizierten Person ermittelt wurde, wird vom Gesundheitsamt registriert und über das COVID-19-Krankheitsbild, mögliche Krankheitsverläufe und die Übertragungsrisiken und das richtige Verhalten informiert. Das ist das vorgesehene Verfahren, das in den vergangenen Monaten auch sehr gut funktioniert hat. Inzwischen kommt aber auch das Gesundheitsamt des Landkreises Cuxhaven bei der Ermittlung und Kontaktierung der Kontaktpersonen an seine Grenzen. Leider gelingt es nicht mehr, alle Kontaktpersonen zeitnah zu informieren.

„Das liegt zunächst an der gestiegenen Zahl der Fälle“, verdeutlicht Landrat Kai- Uwe Bielefeld. „Hinzu kommt aber, dass sich das Infektionsgeschehen derzeit vermehrt im privaten Bereich niederschlägt. Dort ist die Eingrenzung der Kontakte deutlich schwieriger als in Betrieben oder Einrichtungen und die Ermittlung der Kontaktdaten ist sehr viel aufwendiger.“

Wenn Sie, beispielsweise durch die Corona-WarnApp oder einen Betroffenen, erfahren, dass Sie engen Kontakt zu einem nachweislich Infizierten ( z.B. mehr als 15 Minuten mit weniger als 1,5 m Abstand oder längere Zeit zusammen in einem kleinen Raum ohne Lüftung) hatten, empfiehlt das Gesundheitsamt dringend, sich, gegebenenfalls auch unabhängig von der Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt, folgendermaßen zu verhalten:

  1. Reduzieren Sie ab sofort den Kontakt zu anderen Menschen. Trennen Sie sich von anderen Haushaltsmitgliedern - etwa durch das Aufhalten in anderen Räumen und dadurch, dass die Mahlzeiten etwa nacheinander eingenommen werden.
  2. Wenn Sie Symptome haben, melden Sie sich telefonisch bei Ihrem Hausarzt/ Ihrer Hausärztin. Schildern Sie am Telefon Ihre Symptome. Verweisen Sie auch darauf, dass Sie Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatten. Falls Ihr Hausarzt bzw. Ihre Hausärztin nicht erreichbar ist, können Sie sich auch mit dem ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Rufnummer 116 117 in Verbindung setzen.

Ihr Arzt/ Ihre Ärztin wird Ihren Gesundheitszustand vorläufig einschätzen und das weitere Vorgehen, etwa einen Termin zum Test, mit Ihnen besprechen.
Befolgen Sie die Anweisungen Ihres Arztes/ Ihrer Ärztin.

„Im Sinne der Verantwortung, die jeder von uns für sich und sein Umfeld trägt, fordere ich dringend dazu auf, sich an diese Empfehlungen zu halten“, macht Bielefeld deutlich. „Die derzeitige Situation ist nicht erfreulich, aber durch eigenverantwortliches Handeln kann jeder von uns dazu beitragen, dass sie sich nicht noch weiter verschärft.“

Auswirkungen für die Gastronomie

Tatsächlich war die Veröffentlichung in unserem Tagesbericht gestern in Bezug auf die Gastronomie etwas missverständlich formuliert. Es konnte leicht so zu verstehen sein, dass sich in der gesamten Gaststätte nur maximal 25 Personen bei einem Inzidenzwert von 35 Infizierten je 100.000 Einwohnern (beziehungsweise nur bis zu 10 Personen ab einem Inzidenzwert von 50 Infizierten je 100.000 Einwohnern) aufhalten dürften.

Die genannte Zahl gilt jedoch nur für zusammenhängende Gruppen. Diese zusammenhängenden Gruppen müssen jeweils das Abstandsgebot gemäß § 2 Abs. 2 der VO einhalten, das heißt, die Personen dürfen insgesamt nur mit bis zu 10 Personen zusammen an einem Tisch platziert werden. Sofern der Abstand zwischen den einzelnen Tischen und den verschiedenen Gruppen aber eingehalten werden kann, dürfen sich insgesamt in der Gaststätte mehr als 25 bzw. 10 Personen aufhalten.

Vielen Dank an die aufmerksamen Leserinnen und Leser, die uns auf dieses Missverständnis aufmerksam gemacht haben.

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven