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22.09.2021

Aktuelle Informationen des Landkreises Cuxhaven zum Thema "Corona-Virus"

Zeitpunkt der Veröffentlichung: Mittwoch, 22.09.2021, 14:30 Uhr

Bitte beachten Sie, dass es aufgrund unterschiedlicher Meldesysteme und -zeitpunkte zu Abweichungen und Unterschieden zwischen den kommunalen Zahlen des Landkreises und den Angaben des RKI kommen kann. 

Aktuelle Zahl der Infektionen:

(Stand der Zahlen: Dienstag, 21.09.2021, 24:00 Uhr)

Anzahl der bestätigten Infektionen: 5.155 Personen
(+26 im Vergleich zur letzten Meldung)
Davon:

     Anzahl ohne akute Infektion: 4.789 Personen
(+9 im Vergleich zur letzten Meldung)
     Anzahl der Todesfälle: 180 Personen
(keine Veränderung zur letzten Meldung)
     Anzahl der akuten Infektionen: 186 Personen
(+26/-9 im Vergleich zur letzten Meldung)
   

Auflistung nach Gemeinden

  Summe Keine akute
Infektion mehr
Akute
Infektion
Verstorben
Gem. Beverstedt 332 (+5)

292 (+1)

35 (+5/-1)

5
SG Börde Lamstedt 105
100
4
1
Gem. Hagen i. Br. 278
261 (+1)
11 (-1)
6
SG Hemmoor

291

281 (+1)
8 (-1)
2
SG Land Hadeln 498 (+2) 
468
11 (+2)  
19
Gem. Loxstedt
557 (+4)
522 (+1)
22 (+4/-1)
13
Gem. Schiffdorf
431 (+3)

404 (+3)

13 (+3/-3)
14
Stadt Cuxhaven 1.491 (+6)

1.385 (+1) 

43 (+6/-1)
63
Stadt Geestland 898 (+6)
818 (+1)
30 (+6/-1)
50
Gem. Wurster Nordseeküste 274
258

7
Gesamt 5.155 (+26)
4.789 (+9)  
186 (+26/-9) 
180






Neuinfektionen pro 100.000 EW
im Landkreis Cuxhaven:
54,8
Inzidenz Niedersachsen
Neuaufnahme Krankenhaus:
3,3
Prozentuale Intensivbettenbelegung:
5,4 %


Durchgeführte Impfungen im Impfzentrum (Stand 18.09.2021):
Erstimpfungen:
66.383                                                
Zweitimpfungen:
63.198

Hinweis: Bei der Anzahl der Zweitimpfungen werden die Impfungen mit Johnson & Johnson sowie die Genesenen mit einer Impfung nicht abgebildet. Das Impfzentrum wurde geschlossen.

Durchgeführte Impfungen Arztpraxen (Stand 14.09.2021):

Erstimpfungen:

60.245                         
Zweitimpfungen:
58.015

Hinweis: Bei der Anzahl der Erstimpfungen werden die Impfungen mit Johnson & Johnson sowie die Genesenen mit einer Impfung nicht abgebildet.

Quote                    
Erstimpfungen: 63,94 %;
Zweitimpfungen: 61,20 %


Entwicklung der letzten sieben Tage

Quelle: www.rki.de/inzidenzen

Stand der Zahlen: Mittwoch, 22.09.2021, 03:00 Uhr

Datum
Infektionsquote
16.09.2021
42,2
17.09.2021
45,3
18.09.2021
46,3
19.09.2021
52,3
20.09.2021
47,8
21.09.2021
48,8
22.09.2021
54,8
Einwohnende 198.038

Quote Neuinfektionen
pro 100.000 Einw. heute

54,8

Beurteilung der Lage

Zahlreiche Neuinfektionen haben gestern die Fall- und Kontaktermittlung beschäftigt. „Vor allem sind mehrere Familien mit zahlreichen Familienmitgliedern betroffen. Dort greift die Infektion schnell um sich“, berichtet Landrat Kai-Uwe Bielefeld.

In der Folge steigt der Inzidenzwert im Landkreis Cuxhaven nach einigen ruhigen Tagen wieder auf über 50. „Da wir vorher an fünf Tagen in Folge unter diesem Wert gelegen haben, sind wir dennoch gehalten, die bisher geltende Allgemeinverfügung wieder aufzuheben, so dass die 3-G-Regel in vielen Bereichen ab morgen nicht mehr gilt“, informiert Bielefeld. Er schränkt gleichzeitig jedoch ein, dass dies gegebenenfalls nicht von langer Dauer ist: „Wie mir aus der Fall- und Kontaktermittlung berichtet wird, lässt die derzeitige Lage vermuten, dass wir einen deutlich niedrigeren Inzidenzwert so schnell nicht wieder erreichen werden. Sehr schnell könnte wieder eine entsprechende Verfügung im Raum stehen.“

Neue Corona-Landesverordnung tritt heute in Kraft

Mit einer aktuellen Verordnung hat die Landesregierung die Corona-Regelungen erneut angepasst und die Folgen des Überschreitens der Warnstufen zwei und drei konkretisiert. Die Indikatoren für die Feststellung der Warnstufen wurden den Änderungen des Infektionsschutzgesetzes angeglichen – neuer Leitindikator wird damit die landesweite „Hospitalisierung“ (Neuaufnahmen in den Krankenhäusern). Daneben müssen entweder der Inzidenzwert des Landkreises oder die Intensivbettenbelegung einen bestimmten Wert überschreiten, um die nächsthöhere Warnstufe auszurufen.

Mit der neuen Verordnung wird die Möglichkeit für Betreiberinnen und Betreiber sowie Veranstalterinnen und Veranstalter erweitert, freiwillig auf die 2-G-Regel überzugehen – und damit auf Abstand, Maske und zum Teil auch auf eine Kapazitätsbegrenzung zu verzichten. Bei Erreichen der Warnstufe zwei bzw. Warnstufe drei wird in einigen Bereichen die 2-G-Regel verpflichtend.

Die geänderte Corona-Verordnung ist bis zum 10. November 2021 gültig. Den Text der Verordnung finden Sie hier oder auf der Internetseite des Landes Niedersachsen, die auch weitere Informationen zu den Änderungen bereit hält.

Von den maßgeblichen Indikatoren für die Feststellung der ersten Warnstufe liegt mit der neuen Verordnung nur noch einer in unserem Landkreis über dem entsprechenden Schwellenwert. Die entsprechende Allgemeinverfügung wird daher aufgehoben.

Aufhebung der Allgemeinverfügungen – keine Warnstufe mehr ab Donnerstag

Die Regelungen, die mit dem dauerhaften Überschreiten einer Inzidenz von 50 sowie des Erreichens der Warnstufe 1 in Kraft getreten sind, werden aufgehoben. Mit Wirkung vom morgigen Donnerstag gelten im Landkreis damit lediglich die Regelungen, die laut Verordnung allgemein gültig sind.

Seit dem Wahlsonntag der Kommunalwahlen gilt im Landkreis Cuxhaven in vielen Bereichen die 3-G-Regel, denn die Inzidenz von 50 wurde in der diesem Tag vorausgehenden Woche an fünf aufeinanderfolgenden Tagen überschritten. Zusätzlich musste am vergangenen Wochenende das Erreichen der ersten Warnstufe festgestellt werden, da die Belegung der Intensivbetten in den vergangenen Wochen ebenfalls angestiegen war.

Für beide Allgemeinverfügungen ist nun die Grundlage entfallen, so dass sie mit Wirkung ab dem morgigen Donnerstag aufgehoben werden müssen. „Durch die neue Corona-Landesverordnung hat sich die Basis für das Erreichen der ersten Warnstufe verändert. Die steigende Intensivbettenbelegung, die zusammen mit der erhöhten Inzidenz im Landkreis den Ausschlag für das Ausrufen der ersten Warnstufe geführt hat, ist nun nicht mehr als maßgeblicher Leitindikator heranzuziehen“, erläutert Bielefeld dieses Vorgehen.

Da der Inzidenzwert im Landkreis Cuxhaven gestern fünf Tagen in Folge unter 50 gelegen hat, muss auch die Allgemeinverfügung wieder aufgehoben werden, die das dauerhafte Überschreiten dieses Wertes festgelegt hat. „Beide Allgemeinverfügungen verlieren damit ab morgen ihre Gültigkeit. Es gelten dann wieder die Maßnahmen zur Basisprävention“, so der Landrat.

Im Cuxland gelten damit ab morgen bis auf weiteres nur die Regelungen, die laut Verordnung allgemein gültig sind. Dazu gehören die bekannten Abstands- und Hygieneregeln ebenso wie die Pflicht zum Tragen einer Maske in öffentlich zugänglichen Innenräumen und dem ÖPNV. Für die einzelnen Bereiche gibt es folgende Festlegungen:

Gastronomie: Es besteht eine Maskenpflicht im Innenbereich bis der Sitzplatz eingenommen ist. Die Kontaktdaten der Gäste müssen erhoben werden. Discotheken und Clubs dürfen nur mit begrenzter Kapazität für getestete, geimpfte und genesene Personen öffnen. Die Umsetzung einer 2-G-Regelung ist möglich. In dem Fall kann auf Abstand und das Tragen einer Maske verzichtet werden.

Dienstleistung und Handel: Es besteht eine Maskenpflicht im Innenbereich. Bei der Ausübung körpernaher Dienstleistungen müssen die Kontaktdaten der Kunden erhoben werden.

Sport ist ohne Beschränkungen möglich. In einigen Bereichen (z.B. bei der Nutzung von Hallenbädern) müssen Kontaktdaten erhoben werden.

Veranstaltungen, Zusammenkünfte oder Sitzungen: Bei mehr als 25 Teilnehmenden müssen Kontaktdaten erhoben werden. Sofern eine Veranstaltung mit mehr als 1.000 Personen geplant ist, dürfen nur geimpfte, genesene oder getestete Teilnehmende zugelassen werden. Veranstaltungen mit über 1.000 Personen müssen vom Gesundheitsamt genehmigt werden.

Kontaktregelungen: Private Treffen und Feiern können unbeachtet der teilnehmenden Personen und Haushalte durchgeführt werden. Dennoch wird Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, empfohlen, vor Besuch eines solchen Treffens einen Test durchzuführen.

Abschließend macht Bielefeld deutlich, dass diese Situation durchaus nur von kurzer Dauer sein kann: „Heute haben wir bereits wieder den Schwellenwert von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern überschritten. Die wieder zunehmende Dynamik deutet darauf hin, dass die 3-G-Regel eventuell bereits zu Beginn der kommenden Woche erneut verfügt werden muss. Behalten Sie daher unsere täglichen Mitteilungen im Auge.“

Absonderungsverordnung des Landes

Das Land Niedersachsen hat gestern eine Absonderungsverordnung veröffentlicht, die mit Wirkung von heute in Kraft tritt. Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite des Landes Niedersachsen. Eine Zusammenfassung wird morgen im Tagesbericht erscheinen.

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven